Rechtsprechung
| RFH, 28.11.1934 - VI A 924/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 24.11.1950 - IV 91/50 U
Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten bei Richtern, die …
Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs seit seiner grundlegenden Entscheidung VI A 924/34 vom 28. November 1934 (Slg. Bd. 37 S. 100, Reichssteuerblatt - RStBl. - 1935 S. 125, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1935 Nr. 209) dahingehend, daß die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei richterlichen Beamten, die kein eigenes Arbeitszimmer bei der Behörde haben, nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind, bedeute eine Abkehr von seiner seit 1922 und noch 1932 vertretenen gegenteiligen Auffassung (Urteil des Reichsfinanzhofs III A 371/22 vom 19. Oktober 1922, Slg. Bd. 11 S. 238) und werde der Entwicklung der Verhältnisse nicht mehr gerecht.Das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 924/34 gelte in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch heute noch.
Er bedeutet eine schärfere Unterscheidung zwischen dienstlicher Aufwendung und privater Lebenshaltung, die durch die Rechtsprechung des VI. Senats des Reichsfinanzhofs angebahnt worden war (Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 924/34 vom 28. November 1934), und überhaupt eine Verschärfung des Rechtszustandes gegenüber dem Einkommensteuergesetz 1925 (…Blümich, EStG 5. Aufl. Anm. 1 zu § 12 S. 423, Begründung, RStBl. 1935 S. 41, vgl. Becker, StuW 1938 Sp. 1023 ff).
- BFH, 14.11.1958 - VI 91/57 U
Beurteilung von häuslichen Verhältnissen bei der Besteuerung - Bewertung der …
Die veröffentlichten Entscheidungen des Reichsfinanzhofs betrafen Richter (VI A 924/34 vom 28. November 1934, Reichssteuerblatt - RStBl - 1935 S. 125, Slg. Bd. 37 S. 100; VI A 511/36 vom 28. Oktober 1936, RStBl 1937 S. 425) und Hochschullehrer (IV A 74/36 vom 2. Juni 1937, RStBl 1937 S. 965, Slg. Bd. 41 S. 273; IV 284/37 vom 19. Mai 1938, RStBl 1938 S. 819).
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