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| BVerwG, 02.05.1973 - VI B 1.73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.06.1972 - 902 - I/72
- BVerwG, 02.05.1973 - VI B 1.73
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 14.02.1975 - VI C 50.73
Tragweite und Voraussetzungen des Begriffs der Gewissensentscheidung - Anspruch …
Bei dieser einzelfallbezogenen Würdigung (Beschlüsse vom 12. April 1972 - BVerwG VIII B 10.71 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 40] und vom 2. Mai 1973 - BVerwG VI B 1.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 4]) hat das Verwaltungsgericht auch nicht außer acht gelassen, daß sich das Gewissen plötzlich regen und zu einer gewandelten Haltung führen kann (Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 29. September 1972 - BVerwG VIII B 36.72 - Beschluß vom 12. Juni 1974 - BVerwG VI CB 212.73 -). - BVerwG, 15.08.1974 - VI B 57.74 Ob eine plötzlich oder kurzfristig eintretende Gewissensregung zu einer für eine Kriegsdienstverweigerung relevanten Gewissensentscheidung führt, kann nur im Rahmen der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und des Verhaltens des Antragstellers entschieden werden (vgl. Beschluß vom 2. Mai 1973 - BVerwG VI B 1.73 -), ist eine Frage der Tatsachenwürdigung und daher nicht geeignet, Grundlage einer Rüge der Abweichung in einer Rechtsfrage zu sein.
- BVerwG, 08.04.1975 - 6 B 5.75
Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …
Zu Unrecht macht der Kläger ferner geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1973 - BVerwG VI B 1.73 - (Buchholz 448.0 § 26 Nr. 4) ab.
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