Rechtsprechung
| BFH, 24.07.1992 - VI B 109/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 24.07.1992 - VI B 109/91
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabes Anlaß hat, Voreingenommenheit des Richters zu befürchten (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 51 Anm. 37, m.w.N.).
- BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93 Es müssen objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei ruhiger und vernünftiger Betrachtung befürchten lassen, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555 [BFH 04.07.1985 - V B 3/85]; vom 24. Juli 1992 VI B 109/91, BFH/NV 1993, 41;… vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
- BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92
Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung …
Es müssen objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei ruhiger und vernünftiger Betrachtung befürchten lassen, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 24. Juli 1992 VI B 109/91, BFH/NV 1993, 41, …und vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112). - BFH, 29.10.1993 - XI B 95/92
Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden - Ablehnung eines Richters wegen …
Es müssen objektive Gründe vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei ruhiger und vernünftiger Betrachtung befürchten lassen, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 24. Juli 1992 VI B 109/91, BFH/NV 1993, 41, …und vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.