Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.1969 - VI B 11.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vertretenmüssen bezüglich der Beendigung einer Tätigkeit als Lehrerin
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.11.1968 - V A 71/66
- BVerwG, 06.10.1969 - VI B 11.69
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.03.1969 - VI B 27.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1969 - VI B 11.69
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. u.a. Beschluß vom 10. März 1969 - BVerwG VI B 27.68 -, ständige Rechtsprechung).Denn hierfür genügt es nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (vgl. Beschluß vom 10. März 1969 - BVerwG VI B 27.68 -, ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1969 - VI B 11.69
Gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden (vgl. dazu BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 20.02.1968 - VI B 41.67
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BVerwG, 06.10.1969 - VI B 11.69
Für die Entscheidung des Beschwerdegerichts, ob die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegeben sind, ist nur das Vorbringen innerhalt der Beschwerdefrist maßgebend (Beschluß vom 22. Februar 1968 - BVerwG VI B 41.67 -, mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69
Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises …
Damit kann aber ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 1968 - BVerwG VI B 47.67 -, vom 11. Februar 1969 - BVerwG VI B 40.68 - und vom 6. Oktober 1969 - BVerwG VI B 11.69 -). - BVerwG, 08.09.1970 - VI B 51.69
Rechtsmittel
Denn dafür genügt es nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (vgl.Beschluß vom 6. Oktober 1969 - BVerwG VI B 11.69 -, ständige Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 19.02.1970 - VI B 11.69 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 19.02.1970 - VI B 11.69
- BVerwG, 08.02.1971 - V B 100.70
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".