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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14166
BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05 (https://dejure.org/2006,14166)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2006 - VI B 123/05 (https://dejure.org/2006,14166)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - VI B 123/05 (https://dejure.org/2006,14166)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 39a Abs. 3 Nr. 39; ; EStG § 39a Abs. 6; ; EStG § 39b Abs. 7; ; EStG § 41c Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    NZB: kumulative Urteilsbegründung; ausgelaufenes Recht

  • datenbank.nwb.de

    Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99

    Rückgängigmachung einer Lohnsteuer-Pauschalierung

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05
    Letztlich ist die Behauptung des Klägers, die Vorentscheidung widerspreche der Entscheidung des BFH vom 26. November 2003 VI R 10/99 (BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195), nicht schlüssig.

    Der Umstand, dass das Wahlrecht des Arbeitgebers in zeitlicher Hinsicht nur unter Beachtung des § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG ausgeübt werden kann, war im BFH-Urteil in BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195 --anders als im Streitfall-- nicht von Belang (…vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340).

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 36/96

    Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung - Lohnsteuerbescheinigung - …

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05
    Der Umstand, dass das Wahlrecht des Arbeitgebers in zeitlicher Hinsicht nur unter Beachtung des § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG ausgeübt werden kann, war im BFH-Urteil in BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195 --anders als im Streitfall-- nicht von Belang (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 34/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05
    Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, muss der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen (z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229;… vom 22. Februar 2005 X B 97/04, BFH/NV 2005, 1085); Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 115 FGO Tz. 34).
  • BFH, 22.02.2005 - X B 97/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05
    Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich gesehen das Urteil trägt, muss der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Grund für die Zulassung der Revision darlegen (…z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 4. August 2005 II B 34/04, BFH/NV 2005, 2229; vom 22. Februar 2005 X B 97/04, BFH/NV 2005, 1085); Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 115 FGO Tz. 34).
  • BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 579/03
    Auszug aus BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05
    Im Übrigen rechtfertigen Rechtsfragen, die sich nur aufgrund von ausgelaufenem oder auslaufendem Recht stellen, regelmäßig nicht eine Zulassung der Grundsatzrevision (…ständige Rechtsprechung, Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 35, m.w.N.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Juni 2003 2 BvR 579/03, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2003, 623).
  • BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

    Nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr verlangen (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 340, unter 2. c, und Beschluss vom 24. Januar 2006 VI B 123/05, BFH/NV 2006, 945; Küttner/Huber, Personalbuch 2007, Stichwort Lohnsteuerbescheinigung, Rz 18; Diebold in Herrmann/Heuer/Raupach, § 41b EStG Rz 13).
  • FG Nürnberg, 16.10.2014 - 6 K 178/13

    Unzulässigkeit des Wechsels von der Regelversteuerung zur Pauschalversteuerung …

    Rn. 9 Nach richterlichem Hinweis auf § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG und auf die BFH-Entscheidung vom 24.01.2006, VI B 123/05 (…Rz. 6) hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Wahlrechts zwischen Regel- und Pauschalbesteuerung trägt der Klägervertreter vor, das Wahlrecht zwischen Regel- und Pauschalbesteuerung sei hier nicht gegeben.

    Nach der Rechtsprechung ist diese zeitliche Grenze des § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG bei einem Wechsel der Besteuerungsart zu beachten (Beschluss des BFH vom 24.01.2006, VI B 123/05, BFH/NV 2006, 945; vgl. ebenso Urteil des FG Brandenburg vom 16.07.1998, 4 K 1917/97 L, EFG 1998, 1409).

  • BFH, 08.11.2006 - VI B 81/06

    Kinderbetreuungskosten vor 2006 keine Erwerbsaufwendungen

    Rechtsfragen, die sich nur aufgrund von ausgelaufenem oder auslaufendem Recht stellen, rechtfertigen regelmäßig nicht eine Zulassung der Grundsatzrevision (…ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 VI B 166/04, BFH/NV 2005, 1089, und vom 24. Januar 2006 VI B 123/05, BFH/NV 2006, 945, jeweils m.w.N.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Juni 2003 2 BvR 579/03, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 623).
  • BFH, 14.06.2007 - VI B 16/07

    Wahl anderer LSt-Klasse

    Kann der Lohnsteuerabzug nach § 41c Abs. 3 EStG nicht mehr geändert werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2006 VI B 123/05, BFH/NV 2006, 945), ginge eine Änderung der Merkmale der Lohnsteuerkarte ins Leere.
  • FG Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 14 K 254/04

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Inanspruchnahme des Organträgers für …

    Dies ist dann anzunehmen, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. BFH-Urteile vom 26.05.1994 IV R 51/93, BStBl II 1994, 833, m.w.N. und vom 11.01.2006, BFH/NV 2006, 945).
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