Rechtsprechung
| BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Lohnsteuer-Jahresausgleich - Kinderfreibetrag - Grundfreibetrag - Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98
Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrags werde auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91 (BStBl II 1993, 413) verwiesen. - BFH, 22.07.1997 - VI R 121/90
Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1987 ist …
Auszug aus BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98
Obwohl die klageabweisende Entscheidung des FG auch von seinen materiell-rechtlichen Erwägungen zur Höhe des Kinderfreibetrages (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 121/90, BFHE 183, 538, BStBl II 1997, 692) und des Grundfreibetrages getragen wird, sind die Kläger darauf nicht eingegangen. - BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97
Nachweis der Bevollmächtigung
Auszug aus BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98
Es kann offenbleiben, ob die Verfahrensrüge betreffend die Nichtberücksichtigung der im Klageverfahren eingereichten Prozeßvollmacht begründet ist (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BStBl II 1998, 445), weil hinsichtlich der Ausführungen des FG zur Unbegründetheit des Klageanspruchs kein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2, § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend gemacht worden ist.
- BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
Auszug aus BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98
Hat das FG das angefochtene Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, so ist es bereits für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich, daß für jeden der Gründe ein Zulassungsgrund schlüssig dargelegt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des BFH vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473;… vom 1. Juli 1996 VIII B 113/95, BFH/NV 1997, 26). - BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95
Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung
Auszug aus BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98
Hat das FG das angefochtene Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, so ist es bereits für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich, daß für jeden der Gründe ein Zulassungsgrund schlüssig dargelegt wird (…ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des BFH vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473; vom 1. Juli 1996 VIII B 113/95, BFH/NV 1997, 26). - BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96
Zulassungsvoraussetzungen einer Revision
Auszug aus BFH, 12.08.1998 - VI B 132/98
Das gilt auch, wenn eine der Begründungen zur Unzulässigkeit, die andere zur Unbegründetheit der Klage führt (BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500, m.w.N.).
- BFH, 30.06.2006 - III B 193/04
NZB: Verfahrensfehler durch Sachurteil, Übergehen von Sachanträgen
Das gilt auch bei Abweisung der Klage als unzulässig und hilfsweise als unbegründet (…BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500, und vom 12. August 1998 VI B 132/98, BFH/NV 1999, 208).
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