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Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45379
BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12 (https://dejure.org/2012,45379)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2012 - VI B 134/12 (https://dejure.org/2012,45379)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - VI B 134/12 (https://dejure.org/2012,45379)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • openjur.de

    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5, EStG § 9 Abs 5
    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1990 vom 11.10.1995, § 9 Abs 5 EStG 1990, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1997
    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers eines Universitätsprofessors mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer bei einem Universitätsprofessor nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers eines Universitätsprofessors mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Häusliches Arbeitszimmer eines Professors

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Einzelfälle
    Lehrer und Hochschullehrer
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 608
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.2011 - VI R 71/10

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …

    Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
    Zutreffend hat das Finanzgericht dazu auf die jüngste Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bei einem Hochschullehrer Bezug genommen und die dort entwickelten Rechtsgrundsätze angewandt (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10, BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234).
  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …

    Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
    In den Fällen, in denen die das Berufsbild prägende Tätigkeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers stattfindet --wie dies etwa auch bei einem Lehrer oder Richter der Fall ist (…BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236)--, bewirkt selbst eine zeitlich weit überwiegende Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Verlagerung des Mittelpunkts.
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08

    Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als …

    Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
    Rn. 3 Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08

    Keine Revisionszulassung wegen Frage der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von …

    Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
    In den Fällen, in denen die das Berufsbild prägende Tätigkeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers stattfindet --wie dies etwa auch bei einem Lehrer oder Richter der Fall ist (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2008 VI B 43/08, BFH/NV 2009, 585; Senatsurteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236)--, bewirkt selbst eine zeitlich weit überwiegende Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Verlagerung des Mittelpunkts.
  • BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12
    Denn der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert ebenfalls die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
  • FG Hamburg, 10.06.2014 - 3 K 239/13

    Häusliches Arbeitszimmer eines Fachseminarleiters (Ausbilder für …

    Maßgebend ist danach, ob - unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung - das qualitativ für eine bestimmte steuerbare Tätigkeit Typische im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird (BFH-Beschluss vom 14.12.2012 VI B 134/12, BFH/NV 2013, 558; Schneider, BFH/PR 2012, 111).

    Denn das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, muss in der Universität stattfinden (BFH-Beschluss vom 14.12.2012 VI B 134/12, BFH/NV 2013, 558; BFH-Urteil vom 27.10.2011 VI R 71/10, BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234).

  • FG Köln, 17.04.2013 - 4 K 1778/10

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ausbilderin für Lehrer an einem Studienseminar …

    Auch bei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, weil das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, in der Universität stattfinden muss (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 2012 VI B 134/12, BFH/NV 2013, 558;… vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10, BFHE 235, 448, BStBl II 2012, 234, vom 14. Juli 2010 VIII B 54/10, BFH/NV 2010, 2253;… vom 14. Juli 2010 VI B 43/10, BFH/NV 2010, 2053 …und vom 16. Juni 2010 VI B 18/10, BFH/NV 2010, 1810; s. zur Bedeutung des jeweiligen Gepräges auch die BFH-Urteile vom 6. Juli 2005 XI R 87/03 in BFHE 210, 493, BStBl II 2006, 18: Tankstellenbetreiber; vom 26. Juni 2003 IV R 9/03, BFHE 202, 529, BStBl II 2004, 50: Architekt).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 5 K 5253/11

    Kein Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer einer Richterin am …

    Denn das Wesensmäßige der Hochschullehrertätigkeit, nämlich die Lehre, muss in der Universität stattfinden (BFH, Beschluss vom 14.12.2012 - VI B 134/12, zit. nach Juris).
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