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Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2005 - VI B 141/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12974
BFH, 10.11.2005 - VI B 141/04 (https://dejure.org/2005,12974)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2005 - VI B 141/04 (https://dejure.org/2005,12974)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2005 - VI B 141/04 (https://dejure.org/2005,12974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung der Einnahmen als angestellter Geschäftsführer einer GmbH zur privaten Vermögenssphäre - Zuordnung der Aufwendungen im Hinblick auf eine GmbH-Beteiligung zu Gunsten der Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Werbungskostenabzug

  • datenbank.nwb.de

    Bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre kein Werbungskostenabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88

    Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer …

    Auszug aus BFH, 10.11.2005 - VI B 141/04
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe sich nicht im erforderlichen Maße mit den BFH-Urteilen vom 29. Februar 1980 VI R 165/78 (BFHE 130, 282, BStBl II 1980, 395) und vom 14. Mai 1991 VI R 48/88 (BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758) auseinander gesetzt, macht er keinen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend.

    Im Übrigen ist gerade dem Urteil in BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758 zu entnehmen, dass eine im Hinblick auf die kapitalmäßige Beteiligung der Ehefrau an der GmbH eingegangene Verpflichtung auf dieser Beteiligung beruhen kann und dass es deswegen besonderer Ausführungen bedarf, die einen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis plausibler erscheinen lassen.

  • BFH, 10.02.2005 - IX B 169/03

    Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 10.11.2005 - VI B 141/04
    Mit der dagegen erhobenen Rüge unzutreffender Beweiswürdigung kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 IX B 169/03, BFH/NV 2005, 1057, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01

    Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus BFH, 10.11.2005 - VI B 141/04
    Ob Aufwendungen im Zusammenhang mit der einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (hier: den Einnahmen als angestellter Geschäftsführer einer GmbH) oder der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen sind, bestimmt sich nach dem die Aufwendungen auslösenden Element, also nach dem Verwendungszweck zum Zeitpunkt, in welchem die Aufwendungen getätigt wurden (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2005 VI R 36/01, BFH/NV 2005, ).
  • BFH, 29.02.1980 - VI R 165/78

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Bürgschaft - Werbungskosten - Sicherung von …

    Auszug aus BFH, 10.11.2005 - VI B 141/04
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe sich nicht im erforderlichen Maße mit den BFH-Urteilen vom 29. Februar 1980 VI R 165/78 (BFHE 130, 282, BStBl II 1980, 395) und vom 14. Mai 1991 VI R 48/88 (BFHE 164, 431, BStBl II 1991, 758) auseinander gesetzt, macht er keinen Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend.
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