Rechtsprechung
| BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- IWW
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
NZB: Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit - datenbank.nwb.de
Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins; Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Keine Werbungskosten: Aufwand für den Erwerb eines Führerscheins
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 342/05
- BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07 (NV)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98
Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten
Auszug aus BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07
Soweit die Kläger geltend machen, dass das FG sich nicht mit der von ihnen angeführten BFH-Entscheidung vom 26. Juni 2003 VI R 112/98 (BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886) auseinander gesetzt habe, können sie nicht mit Erfolg rügen, dadurch verfahrensfehlerhaft in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden zu sein.Angesichts der dort (BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886) erörterten Frage, ob Vorteile Arbeitslohncharakter haben, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden, hat sich für den Streitfall der Kläger eine Auseinandersetzung auch nicht unmittelbar aufgedrängt.
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
Auszug aus BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07
Wenn die Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) einwenden, dass die auf der Einnahmenseite angewandten Grundsätze für die Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Veranlassung auch im Bereich der Werbungskosten anzuwenden seien und deshalb eine Entscheidung des BFH erforderlich sei, ist die damit aufgeworfene Rechtsfrage der Aufteilung der Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis in einen beruflichen und in einen privaten Anteil in einem Revisionsverfahren jedenfalls nicht klärungsfähig. - BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Auszug aus BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07
Denn eine solche Aufteilung der Aufwendungen setzt voraus, dass die Kosten eindeutig abgrenzbare, beruflich oder betrieblich (mit-)veranlasste Aufwendungen betreffen, die eine Aufteilung nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben gestatten (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121).
- BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Auszug aus BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07
Hierzu wären die tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angegriffenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen des BFH andererseits herauszuarbeiten und gegenüberzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 42). - BFH, 13.04.2007 - V B 122/05
NZB: rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07
Allerdings geht diese Pflicht des Gerichts nicht so weit, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen zu müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, m.w.N.). - BFH, 22.05.2007 - VI B 55/06
NZB: Rechtsfortbildung
Auszug aus BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07
a) Sowohl der von den Klägern geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO als auch der zur Fortbildung des Rechts nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO erfordert neben anderen Voraussetzungen auch, dass in dem angestrebten Revisionsverfahren die aufgeworfene Rechtsfrage nicht nur klärungsbedürftig, sondern auch klärungsfähig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2007 VI B 55/06, BFH/NV 2007, 1689).
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
Das Aufteilungs- und Abzugsverbot wird auch vom VI. Senat des BFH nicht in Frage gestellt, wenn --wie hier-- eine Aufteilung der Aufwendungen nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben nicht möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 5. September 2007 VI B 15/07, BFH/NV 2007, 2282). - BFH, 01.08.2008 - VIII B 154/07
Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil: Rüge von Verfahrensmängeln - …
Hierzu gehört sowohl bei dem Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung als auch bei dem der Divergenz der Vortrag, dass die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage oder die Rechtsfrage, die das FG abweichend von der Entscheidung eines anderen Gerichts beurteilt haben soll, für die Entscheidung des konkreten Streitfalles erheblich sind (…Klärungsfähigkeit, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2008 X B 211/07, BFH/NV 2008, 982; vom 20. März 2008 X B 215/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 10. Mai 2007 VIII B 58/06, n.v.; vom 26. Februar 2008 VIII B 88/07, n.v.;… vom 18. April 2006 VIII B 83/05, BFH/NV 2006, 1464; vom 5. September 2007 VI B 15/07, BFH/NV 2007, 2282).
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