Rechtsprechung
| BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdeschrift
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BFH, 21.08.1986 - V B 46/86
Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Insoweit hätte die Klägerin, um ihrer Darlegungspflicht zu genügen, substantiierte und konkrete Angaben darüber machen müssen, aus welchen Gründen die erstrebte Revisionsentscheidung der Klarheit, Einheitlichkeit und/oder Fortentwicklung des Rechts dienen kann (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171, m. w. N.).Hierzu wäre es erforderlich gewesen, detailliert darauf einzugehen, inwieweit die von ihr aufgeworfene Frage trotz der umfangreichen zu diesem Themenkreis bereits ergangenen Rechtsprechung im Interesse der Allgemeinheit einer weiteren Klärung bedarf und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen diese Problematik -- noch oder wieder -- umstritten ist (BFH in BFH/NV 1987, 171, m. w. N.).
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Für die danach notwendige "Bezeichnung" der vom Beschwerdeführer angenommenen Abweichung muß dieser darlegen, daß das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt, der mit einem abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz in einem -- genau anzugebenden -- Urteil des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, …und vom 16. August 1996 VIII B 103/95, BFH/NV 1997, 237). - BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91
Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Die ohne Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung geäußerte und zudem sachlich unzutreffende Behauptung der Klägerin (…vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26), die Fortbildungsveranstaltungen betreffende Rechtsprechung beispielsweise im BFH- Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91 (BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898) beziehe sich bisher nicht auf im Ausland stattfindende Fremdsprachenkurse, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
- BFH, 04.05.1990 - VI R 156/86
Bei Finanzanwärtern können außerhalb des Ausbildungsfinanzamts verbrachte …
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Auch soweit die Klägerin Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 22. November 1991 VI R 16/91 (…BFH/NV 1992, 301) und vom 4. Mai 1990 VI R 93/86 (BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859) sowie VI R 156/86 (BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861) geltend macht, ist das Begründungserfordernis des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gewahrt. - BFH, 16.03.1994 - II B 102/93
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Die vermeintlich widersprechenden Rechtsauffassungen müssen in der Beschwerdebegründung dergestalt herausgearbeitet werden, daß aus ihrer Gegenüberstellung die behauptete Divergenz ohne weiteres erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 6. März 1991 II B 65/89, BFH/NV 1992, 199, 200, und vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34). - BFH, 04.05.1990 - VI R 93/86
Bei Steueranwärtern können außerhalb des Ausbildungsfinanzamts absolvierte …
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Auch soweit die Klägerin Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 22. November 1991 VI R 16/91 (…BFH/NV 1992, 301) und vom 4. Mai 1990 VI R 93/86 (BFHE 160, 542, BStBl II 1990, 859) sowie VI R 156/86 (BFHE 160, 538, BStBl II 1990, 861) geltend macht, ist das Begründungserfordernis des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gewahrt. - BFH, 06.03.1991 - II B 65/89
Öffentliches Interesse an einer Sicherheitsleistung aus wirtschaftlichen Gründen
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Die vermeintlich widersprechenden Rechtsauffassungen müssen in der Beschwerdebegründung dergestalt herausgearbeitet werden, daß aus ihrer Gegenüberstellung die behauptete Divergenz ohne weiteres erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 6. März 1991 II B 65/89, BFH/NV 1992, 199, 200, …und vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34). - BFH, 19.10.1994 - V B 34/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Ebensowenig ergibt sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus dem Hinweis, daß sich eine Vielzahl von Steuerpflichtigen in einer dem Streitfall vergleichbaren Situation befänden, denn daraus ergibt sich nicht, daß die Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1994 V B 34/94, BFH/NV 1995, 530). - BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
Abziehbarkeit von Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als …
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Die ohne Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung geäußerte und zudem sachlich unzutreffende Behauptung der Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26), die Fortbildungsveranstaltungen betreffende Rechtsprechung beispielsweise im BFH- Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91 (BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898) beziehe sich bisher nicht auf im Ausland stattfindende Fremdsprachenkurse, wird diesen Anforderungen nicht gerecht. - BFH, 16.08.1996 - VIII B 103/95
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulasungbeschwerde
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - VI B 15/97
Für die danach notwendige "Bezeichnung" der vom Beschwerdeführer angenommenen Abweichung muß dieser darlegen, daß das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt, der mit einem abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz in einem -- genau anzugebenden -- Urteil des BFH nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, 480, und vom 16. August 1996 VIII B 103/95, BFH/NV 1997, 237). - BFH, 12.11.1991 - IX R 71/89
Einordnung von Aufwendungen für die Instandsetzung einer erworbenen …
- FG Sachsen, 14.09.1993 - 1 K 19/93
- BFH, 22.11.1991 - VI R 16/91
Lohnsteuer; Dienstreisen beim Besuch einer Sparkassenschule
- FG Rheinland-Pfalz, 26.04.1993 - 5 K 1273/93
- BFH, 27.11.1998 - III B 72/97
Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Es kann dahinstehen, ob der Kläger, wie es für eine ordnungsgemäße Divergenzrüge auch erforderlich ist, mit diesen Angaben einander widersprechende abstrakte Rechtssätze des Urteils des FG und der von ihm zitierten Entscheidungen des BFH hinreichend herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat (vgl. zu diesen Anforderungen z.B. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1997 VI B 15/97, BFH/NV 1997, 880).Hierzu wäre es erforderlich gewesen, detailliert darauf einzugehen, inwieweit die von ihm aufgeworfene Frage trotz der zu diesem Problemkreis bereits ergangenen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen (s. außer der vom Kläger angegebenen Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- Erfurt vom 5. August 1986 InvZ 1260 A -18- St 31 auch die Verfügungen der OFD Düsseldorf vom 3. Februar 1998 InvZ 1400 A - St 1314 und OFD Frankfurt vom 2. Oktober 1997 InvZ 1010 A - 5 - St II 24, m.N. der FG-Rechtsprechung) im Interesse der Allgemeinheit einer weiteren Klärung bedarf und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Frage umstritten ist (z.B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 880).
- BFH, 08.09.1998 - IX B 71/98
Divergenz - Darlegungsanforderungen - Änderung des Folgebescheids - Anpassung des …
Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Divergenzrevision (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29;… vom 18. Juni 1997 X B 160/96, BFH/NV 1997, 740; vom 12. Juni 1997 VI B 15/97, BFH/NV 1997, 880). - BFH, 05.04.2000 - IV B 114/98
Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen - Kriegerische Ereignisse - Abzug von …
Hat die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bereits Stellung genommen, muss der Beschwerdeführer unter Auseinandersetzung mit der zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung und den ggf. in der Literatur dazu geäußerten Meinungen begründen, warum er eine weitere Klärung der Rechtsfrage gleichwohl im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des BFH in BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 12. Juni 1997 VI B 15/97, BFH/NV 1997, 880). - BFH, 22.12.1997 - VIII B 87/96
Erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu stellenden Anforderungen
Hat die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bereits Stellung genommen, muß der Beschwerdeführer unter Auseinandersetzung mit der zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung und den gegebenenfalls in der Literatur dazu geäußerten Meinungen begründen, warum er eine weitere Klärung der Rechtsfrage gleichwohl im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (ständige Rechtsprechung vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 12. Juni 1997 VI B 15/97, BFH/NV 1997, 880).
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