Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beförderungsanspruch eines Beamten
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.11.1967 - 12 III 67
- BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62
Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Beamter einen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, ist durch die Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts - jedenfalls in einem für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erforderlichen Umfang - bereits geklärt (vgl. insbesondere BVerwGE 15, 3 [7]; 19, 252 [255]).Dem Dienstherrn ist vielmehr bei der Besetzung einer Beförderungsstelle ein Ermessensspielraum eingeräumt, der trotz des schutzwürdigen Interesses des Beamten, im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten beruflich angemessen aufzusteigen, sehr weit gespannt ist und in der Regel eine Vielzahl von Möglichkeiten umfaßt (vgl. BVerwGE 19, 252 [255]; ferner Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG II C 91.64 -).
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Beamter einen Rechtsanspruch auf Beförderung hat, ist durch die Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts - jedenfalls in einem für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits erforderlichen Umfang - bereits geklärt (vgl. insbesondere BVerwGE 15, 3 [7]; 19, 252 [255]). - BVerwG, 19.01.1968 - II B 18.67
Darlegung der Beschwerdegründe in der Beschwerdeschrift - Darlegung der …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Dies ist nicht statthaft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 -).
- BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienststelle …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Dieser Zulassungsgrund ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Rechtsstreit grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Rechtseinheit oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - mit weite Nachweisen). - BVerwG, 01.03.1967 - VI B 30.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Abgesehen davon wäre der Verwaltungsgerichtshof zur Parteivernehmung des Klägers (vgl. § 450 ZPO, §§ 96, 98 VwGO) auch dann nicht verpflichtet gewesen, wenn er auf Grund seiner Ermittlungen die Beweisfrage noch nicht in dem einen oder anderen Sinne als hinreichend geklärt angesehen hätte (vgl. hierzu Beschluß vom 1. März 1967 - BVerwG VI B 30.66 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.03.1968 - II C 91.64
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Regierungsbauamtmann - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68
Dem Dienstherrn ist vielmehr bei der Besetzung einer Beförderungsstelle ein Ermessensspielraum eingeräumt, der trotz des schutzwürdigen Interesses des Beamten, im Rahmen der dienstlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten beruflich angemessen aufzusteigen, sehr weit gespannt ist und in der Regel eine Vielzahl von Möglichkeiten umfaßt (vgl. BVerwGE 19, 252 [255]; ferner Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG II C 91.64 -).
- BVerwG, 10.05.1976 - 6 B 25.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Durch Bezugnahme auf frühere Schriftsätze - hier zudem noch auf Schriftsätze in anderen Verwaltungsstreitverfahren des Beschwerdeführers - kann die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht ersetzt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 -, vom 24. Juni 1968 - BVerwG VI B 15.68 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI B 30.69 - und vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 - [VerwRspr. - BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
Die damit im Zusammenhang stehenden grundsätzlichen Rechtsfragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1968 - BVerwG VI B 15.68 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.05.1975 - 6 CB 6.75
Zurückstellung der Beförderung eines Beamten - Verstoß gegen …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß die beamtenrechtlichen Vorschriften, nach denen sich die Beförderung der Beamten richtet, in erster Linie dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen dienen (vgl. BVerwGE 19, 252; Beschluß vom 24. Juni 1968 - BVerwG VI B 15.68 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.12.1969 - VI B 30.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Bezugnahme der Beschwerde auf das Vorbringen des Klägers in der Berufungsinstanz, insbesondere auf die Schriftsätze vom 10. März 1969 und vom 21. März 1969 genügt dieser Darlegungspflicht nicht (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 - und vom 24. Juni 1968 - BVerwG VI B 15.68 -). - BVerwG, 24.07.1969 - VI B 65.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung von …
Die im Verwaltungsstreitverfahren als Beweismittel zugelassene Parteivernehmung (§ 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO) steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1962 - BVerwG VI C 41.60 [ZBR 1963, 149 = DÖV 1963, 517], vom 24. Juni 1966 - BVerwG VI C 19.65 -, vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, vom 12. September 1968 - BVerwG II C 6.65 - und vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 59.64 - sowie Beschlüsse vom 1. März 1967 - BVerwG VI B 30.66 -, vom 23. Mai 1968 - BVerwG II B 24.67 -, vom 24. Juni 1968 - BVerwG VI B 15.68 - und vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68 -).
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