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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21626
BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00 (https://dejure.org/2001,21626)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2001 - VI B 156/00 (https://dejure.org/2001,21626)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - VI B 156/00 (https://dejure.org/2001,21626)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74

    Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe - …

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00
    Das Finanzgericht (FG) hat gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, 311;… BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671).
  • BFH, 21.01.1993 - XI R 35/92

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge eines Verfahrensfehler als …

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00
    Das Finanzgericht (FG) hat gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, 311; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671).
  • BFH, 22.06.2020 - VI B 117/19

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der …

    Rn. 26 4. Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (s. Senatsbeschluss vom 26.01.2001 - VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 30.07.2025 - V B 63/23

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der …

    Rn. 15 6. Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2001 - VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808), abgesehen.
  • BFH, 12.02.2018 - X B 64/17

    Sachaufklärungspflicht - vorweggenommene Beweiswürdigung

    Rn. 15 4. Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen …

    Rn. 12 5. Von einer weiteren Begründung, insbesondere einer Wiedergabe des Tatbestands, wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 28.07.2016 - X B 205/15

    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

    Rn. 29 7. Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 06.06.2007 - VIII B 154/06

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Nichtbeachtung eines nachgereichten …

    Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 29.10.2015 - X B 55/15

    Überraschungsentscheidung bei nicht durchgeführter Beweiserhebung - Absehen von …

    Rn. 21 5. Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 20.12.2012 - X B 54/12

    Entscheidung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens

    Rn. 15 4. Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, ab (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 25.09.2008 - IV B 2/08

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Von einer weiteren Begründung, insbesondere einer Wiedergabe des Tatbestandes, wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 30.04.2008 - VIII B 78/07

    Verfahrensfehlerhaft übergangener Beweisantrag - Begründungserleichterung bei …

    Die Begründungserleichterung bei Stattgabe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 5 Satz 2 FGO) gilt auch für Zurückverweisungen nach § 116 Abs. 6 FGO (…BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910; vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
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