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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1730
BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73 (https://dejure.org/1973,1730)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1973 - VI B 17.73 (https://dejure.org/1973,1730)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1973 - VI B 17.73 (https://dejure.org/1973,1730)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73
    Die Erwähnung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - reicht dafür jedenfalls nicht aus.

    Zu dem Inhalt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - weist das Urteil des Verwaltungsgerichts München keine Beziehung auf.

  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73
    Die Erwähnung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - reicht dafür jedenfalls nicht aus.

    Das Verwaltungsgericht hat das Vorbringen des Klägers, er wisse nicht, was er in einem Notwehrfall (Angriff auf seine Frau) tun solle, für unglaubwürdig gehalten; schon deshalb kann eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - nicht vorliegen.

  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73
    Es muß dargelegt werden, welche bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage grundsätzlicher Art in dem Rechtsstreit aufgeworfen wird, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl.Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73
    Wenn § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmt, daß in der Beschwerdeschrift die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Verwaltungsgerichts abweicht, "bezeichnet" werden muß, so bedeutet dies, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden ist (vgl.Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach.
  • BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73
    Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl.Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.08.1974 - VI B 57.74
    Es muß dargelegt werden, welche bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage grundsätzlicher Art in dem Rechtsstreit aufgeworfen wird, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - mit weiteren Nachweisen und Beschluß vom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 -).

    Mit dem Vorbringen jedenfalls, das Gericht habe die Bedeutung einer rationalen Entscheidung verkannt und einen Verstoß gegen Denkgesetze begangen, kann die Zulassung der Revision nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 -).

    Dies bedeutet, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - und vom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 -), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Es muß dargelegt werden, welche bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage grundsätzlicher Art in dem Rechtsstreit aufgeworfen wird, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 -, vom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 - und vom 26. Juli 1973 - BVerwG VI B 22.73 mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 08.07.1974 - VI B 47.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Es muß dargelegt werden, welche bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage grundsätzlicher Art in dem Rechtsstreit aufgeworfen wird, deren Klärung in einem Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - mit weiteren Nachweisen und Beschluß vom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 -).

    Dies bedeutet, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - und vom 12. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 -), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.12.1974 - VI B 82.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Sine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht mit der erforderlichen Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage dargelegt (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 sowie Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - und vom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.73 -).
  • BVerwG, 04.12.1985 - 6 B 126.85

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Abweichungsrüge

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung muß in der Beschwerdeschrift selbst oder in einem anderen, innerhalb der Beschwerdefrist eingegangenen Schriftsatz nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 2. September 1960 - BVerwG 8 B 90.60 - <DVBl. 1960, 898; NJW 1960, 2163>, vom 30. Januar 1961 - BVerwG 8 B 159.60 -, vom 22. März 1973 - BVerwG 6 B 5.73 - und vom 17. Juli 1973 - BVerwG 6 B 17.73 - m.w.Nachw.).
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