Rechtsprechung
| BVerwG, 02.06.1975 - VI B 17.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Belastung des Gewissens bei der Verletzung von Angreifern in Nothilfelagen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.12.1974 - VRS I 263/73
- BVerwG, 02.06.1975 - VI B 17.75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 17.75
Wie bereits der früher für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige VIII. Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 39, 269 dargelegt hat, ist bei der Lösung von Konfliktfällen, die unausweichlich zur Vernichtung von Menschenleben führen, zwar nicht die Wahl der Verhaltensalternative, die der Wehrpflichtige trifft, rechtserheblich, wohl aber ist es von maßgebender Bedeutung, ob die einmal gefällte Entscheidung das. - BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 17.75
Der beschließende Senat hat diese Rechtsprechung fortgesetzt und verdeutlicht (Beschluß vom 12. November 1974 BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
- BVerwG, 30.10.1973 - VI B 65.73 Damit kann die grundsätzliche Bedeutung von klärungsbedürftigen Rechtsfragen nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90/91;Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG VI B 5.73 - undvom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.75 -).
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