Rechtsprechung
| BFH, 19.04.1995 - VI B 19/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bestellung eines Notanwalts für ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.11.1977 - III S 6/77
Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines …
Auszug aus BFH, 19.04.1995 - VI B 19/95
Die Vorschrift ist gemäß § 155 FGO auf das Verfahren vor dem BFH -- wegen des dort geltenden Vertretungszwangs -- sinngemäß anzuwenden (BFH-Beschluß vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57).Prozeßgericht i. S. des § 78 b ZPO ist das Gericht, bei dem das Verfahren, für das der Vertretungszwang besteht, bereits anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll (BFH- Beschluß in BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 78 b Anm. 10).
- BVerwG, 20.11.2012 - 4 AV 2.12
Antrag auf Bestellung eines Notanwalts; zuständiges Prozessgericht; Begründung …
Das ist vorliegend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. April 1995 - VI B 19/95 - BFH/NV 1995, 912 und vom 18. November 1977 - III S 6/77 - BFHE 123, 433 ; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 AV 2.98 - Buchholz 303 § 719 ZPO Nr. 1 , der dort in Bezug auf § 719 Abs. 2 ZPO entwickelte Rechtsgedanke lässt sich auch auf das Verfahren nach § 78b Abs. 1 ZPO im Falle einer Nichtzulassungsbeschwerde übertragen).Das ist aber auch nicht erforderlich, weil dieser Beschluss keine präjudizielle Wirkung für das vorliegende Verfahren hat (vgl. BFH, Beschluss vom 19. April 1995, a.a.O.).
- BFH, 05.03.1996 - VII S 5/96
Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwalts zur optimalen Wahrnehmung der Rechte …
Entscheidend ist nämlich, daß das FG diesen Antrag nicht als unzulässig abgewiesen (vgl. zu dieser Möglichkeit BFH-Beschluß vom 19. April 1995 VI B 19/95, BFH/NV 1995, 912), sondern ihn an den BFH als das zuständige Prozeßgericht weitergeleitet hat.
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