Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.01.1968 - 220 III 66
- BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie grundsätzliche, der Klärung in einem Revisionsverfahren bedürftige Rechtsfragen aufwirft, d.h. wenn die Entscheidung im Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91, 92] und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68
Die Nichtvernehmung von Zeugen verletzt in der Regel nicht die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, wenn die Vernehmung nicht beantragt ist, obwohl ein solcher Antrag nahegelegen hätte, (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [DÖV 1963 S. 886];… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl., S. 169). - BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68
"Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel in der Sachaufklärung durch Unterlassen der Vernehmung eines Zeugen oder einer Partei nur dann, wenn dargetan ist, inwiefern sich dem Tatsachengericht die Vernehmung hätte aufdrängen müssen, welche Erklärungen der Zeuge oder die Partei bei der Vernehmung abgegeben hätte und inwieweit sich die Erklärung auf die Urteilsfindung hätte auswirken können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - und vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8]). - BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68
"Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel in der Sachaufklärung durch Unterlassen der Vernehmung eines Zeugen oder einer Partei nur dann, wenn dargetan ist, inwiefern sich dem Tatsachengericht die Vernehmung hätte aufdrängen müssen, welche Erklärungen der Zeuge oder die Partei bei der Vernehmung abgegeben hätte und inwieweit sich die Erklärung auf die Urteilsfindung hätte auswirken können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - und vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8]). - BVerwG, 03.03.1961 - VI B 61.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - VI B 19.68
"Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel in der Sachaufklärung durch Unterlassen der Vernehmung eines Zeugen oder einer Partei nur dann, wenn dargetan ist, inwiefern sich dem Tatsachengericht die Vernehmung hätte aufdrängen müssen, welche Erklärungen der Zeuge oder die Partei bei der Vernehmung abgegeben hätte und inwieweit sich die Erklärung auf die Urteilsfindung hätte auswirken können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - und vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8]).
- BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
"Dabei ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -). - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
"Bezeichnet" im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel in der Sachaufklärung durch Unterlassen der Vernehmung eines Zeugen nur dann, wenn nicht nur dargetan ist, inwiefern sich dem Tatsachengericht die Vernehmung hätte aufdrängen müssen, sondern auch substantiiert dargelegt wird, welche Erklärungen der Zeuge bei der Vernehmung abgegeben hätte und vor allem inwieweit sich die Erklärung hätte - günstig für den Kläger - auf die Urteilsfindung auswirken können (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 -, vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8], vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 -). - BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines …
Dabei ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier die Klägerin - nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -).
- BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
"Dabei ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -). - BVerwG, 05.12.1972 - VI B 37.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb der …
Dasselbe gilt für die Nichtvernehmung einer Partei (Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -). - BVerwG, 24.07.1969 - VI B 10.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auskunft des Bundesarchivs Kornelimünster stützen dürfen, sondern es hätte unter Heranziehung der vom Kläger eingereichten Unterlagen eventuell ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums einholen müssen, entspricht nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn es läßt konkrete Angaben darüber vermissen, aus welchen Gründen sich dem Berufungsgericht die von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen weiteren Ermittlungen hätten aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Ermittlungen gehabt hätten oder hätten haben können und inwiefern ihr Ergebnis zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -, vom 23. Januar 1968 - BVerwG II B 29.66 -, vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 - und vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -. - BVerwG, 01.11.1978 - 4 CB 30.77
Annahme eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes - Dienen eines …
Überdies hat es der Kläger jedenfalls im Berufungsverfahren unterlassen, einen entsprechenden Beweisantrag ausdrücklich zu stellen; das wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Voraussetzung für die Geltendmachung eines derartigen Aufklärungsmangels (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - in Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21 und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71 sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -). - BVerwG, 09.11.1973 - VI B 39.73
Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung der beamtenrechtlichen Pflicht …
Daß das Berufungsgericht die Klägerin nicht als Partei vernommen hat, ist kein Verfahrensmangel, weil die Klägerin ihre förmliche Vernehmung nicht beantragt hatte und auch dem Gericht sich eine solche nicht aufdrängen mußte (vgl. Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 - und Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 6.65 -). - BVerwG, 03.12.1969 - VI B 30.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Selbst wenn dies zuträfe - wofür im Berufungsurteil jeder Anhaltspunkt fehlt -, dann müßte diese Rüge daran scheitern, daß in der Beschwerdeschrift nicht in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 2 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargetan ist, welche Erklärungen dieser Zeuge - über die vom Berufungsgericht ausdrücklich als wahr unterstellten Behauptungen hinaus - bei seiner Vernehmung abgegeben hätte und inwieweit sich seine Erklärungen auf die Urteilsfindung in einem für den Kläger günstigeren Sinne hätten auswirken können (vgl. Beschluß vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -). - BVerwG, 12.09.1968 - II C 6.65
Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen - Gleichstellungsantrag eines Beamten …
Sie hat insbesondere nicht geltend gemacht, daß die Klägerin schon im Berufungsverfahren ihre Vernehmung als Partei beantragt oder jedenfalls angeregt hat; das Unterbleiben einer solchen Anregung legt aber die Feststellung nahe, daß selbst die Klägerin sich seinerzeit von ihrer Vernehmung als Partei nichts versprochen hat, und schon ein solcher Sachverhalt läßt es in der Regel ungerechtfertigt erscheinen, den Vorwurf, dem Berufungsgericht hätte sich gleichwohl die Vernehmung der Partei als Beweismittel aufdrängen müssen, durchgreifen zu lassen (ebenso Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 12.06.1969 - VI B 19.68 |
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