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| BVerwG, 14.12.1957 - VI B 199.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 14.05.1957 - III B 188.56
- BVerwG, 14.12.1957 - VI B 199.57
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.11.1957 - II C 12.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.12.1957 - VI B 199.57
Daß diese gesetzliche Regelung den Gleichheitssatz nicht verletzt, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem soeben ergangenenUrteil vom 7. November 1957 - BVerwG II C 12.57 - bereits ausgeführt.
- BVerwG, 07.11.1961 - VI C 74.58
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher entschieden und wiederholt als nicht mehr klärungsbedürftig bezeichnet, daß für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nach § 171 Abs. 1 LBG Berlin entscheidend ist, ob aus der Angestelltenstelle des Betreffendem im Haushaltsjahr 1953 eine Beamtenplanstelle hervorgegangen ist, und daß bei einer Globalzuweisung von Beamtenplanstellen die dann erforderliche Auswahl der umzuwandelnden Stellen von der Behörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu geschehen hat(Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 -, vom 17. September 1959 - BVerwG VI C 15.58 -, vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 -undvom 17. November 1959 - BVerwG VI B 63.59 -). - BVerwG, 22.09.1959 - VI C 60.58
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach die von allen mit beamtenrechtlichen Streitigkeiten befaßten Senaten des Oberverwaltungsgerichts Berlin vertretene Auffassung bestätigt, daß einen Rechtsanspruch auf Übernahme ins Beamtenverhältnis nur der Angestellte hat, aus dessen Angestellten-Stelle im Haushaltjahr 1953 eine Beamten-Planstelle hervorgegangen ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 -). - BVerwG, 07.12.1961 - II C 49.60
Rechtsmittel
Denn in Ansehung dieser Feststellung und der zu § 171 LBG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 - undvom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -), daß der Angestellte nur die Übertragung derjenigen - seiner Tätigkeit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechenden - Beamtenplanstelle beanspruchen kann, die im Rahmen des Stellenplans 1953 aus der von ihn am 1. Dezember 1952 (Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes) innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle hervorgegangen ist, ergibt sich die Rechtsfrage, ob bei der Anwendung des § 171 DBG - nämlich bei der Feststellung, welche Angestelltenstelle der Betroffene am 1. Dezember 1952 innehatte - auch eine Angestelltenstelle berücksichtigt werden darf, die der Betroffene am 1. Dezember 1952 tatsächlich noch nicht innegehabt hatte, in die er aber nachträglich mit Rückwirkung vom 1. Dezember 1952 eingewiesen worden ist. - BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Danach hat ein am 1. Dezember 1952 im Dienste des Landes Berlin stehender Angestellter nur dann einen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, wenn die von ihm zu jenem Zeitpunkt innegehabte Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle umgewandelt worden ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. Dezember 1957 - BVerwG VI B 199.57 -, vom 7. November 1958 - BVerwG VI B 203.57 - und vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 -).
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