Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ermessen des Dienstherrn bei der rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1970 - IV 353/68
- BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.11.1967 - VI C 16.67
Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß weder das Besoldungsrecht noch das Haushaltsrecht noch eine sonstige gesetzliche Vorschrift dem Beamten einen Rechtsanspruch auf rückwirkende Einweisung in die mit dem Beförderungsamt verbundene Planstelle vermittelt, sondern daß die Entscheidung über diese - jeweils im Rahmen des geltenden Besoldungs- und Haushaltsrechts gegebene - Möglichkeit im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 47.67 - [Buchholz BVerwG 232, § 15 BBG Nr. 3 = DVBl. 1968, 646 = DÖD 1968, 172] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 - im Anschluß an BVerwGE 11, 27). - BVerwG, 07.03.1968 - II C 47.67
Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht
Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß weder das Besoldungsrecht noch das Haushaltsrecht noch eine sonstige gesetzliche Vorschrift dem Beamten einen Rechtsanspruch auf rückwirkende Einweisung in die mit dem Beförderungsamt verbundene Planstelle vermittelt, sondern daß die Entscheidung über diese - jeweils im Rahmen des geltenden Besoldungs- und Haushaltsrechts gegebene - Möglichkeit im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 47.67 - [Buchholz BVerwG 232, § 15 BBG Nr. 3 = DVBl. 1968, 646 = DÖD 1968, 172] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 - im Anschluß an BVerwGE 11, 27). - BVerwG, 23.06.1960 - II C 45.57
Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß weder das Besoldungsrecht noch das Haushaltsrecht noch eine sonstige gesetzliche Vorschrift dem Beamten einen Rechtsanspruch auf rückwirkende Einweisung in die mit dem Beförderungsamt verbundene Planstelle vermittelt, sondern daß die Entscheidung über diese - jeweils im Rahmen des geltenden Besoldungs- und Haushaltsrechts gegebene - Möglichkeit im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG II C 47.67 - [Buchholz BVerwG 232, § 15 BBG Nr. 3 = DVBl. 1968, 646 = DÖD 1968, 172] und vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 16.67 - im Anschluß an BVerwGE 11, 27). - OVG Berlin, 16.07.1970 - VI B 27.69
Belassen von Schonvermögen
Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschluß vom 20. März 1970 - BVerwG VI B 27.69 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67
Dienstliches Bedürfnis für Versetzung bei Notwendigkeit der Umbesetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70
Wie das Berufungsgericht im Ergebnis zutreffend dargelegt hat, ist hierin keine unzulässige "Doppelbestrafung" des betroffenen Beamten zu erblicken (vgl. hierzu auch Beschluß vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VI B 40.67 - in bezug auf die Zurückstellung von einer Beförderung).
- BVerwG, 02.10.1980 - 2 B 46.80
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache für den Erfolg einer Beschwerde - …
Die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses ist einzelfallbezogen und entbehrt einer grundsätzlichen - d.h. der allgemeinen - Bedeutung (Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 2 B 66.72 -, vom 31. März 1976 - BVerwG 6 B 60.75 -, vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 20.70 - und vom 21. September 1979 - BVerwG 2 CB 23.79 -). - BVerwG, 15.01.1973 - VI B 40.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß es dem Dienstherrn nicht untersagt ist, bei der Beurteilung der Frage der für eine Beförderung vorausgesetzten Bewährung des Beamten den Sachverhalt, der zur disziplinären Ahndung durch Verweis oder Geldbuße geführt hat, schlechthin außer Betracht zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VI B 40.67 - und vom 2. Dezember 1970 - BVerwG II B 30.70 - vgl. ferner auch Beschluß vom 2. Juli 1970 - BVerwG VI B 20.70 -).
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