Rechtsprechung
| BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; häusliches Arbeitszimmer und anderer Arbeitsplatz
- openjur.de
Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; häusliches Arbeitszimmer und anderer Arbeitsplatz
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG VZ 2006
Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; häusliches Arbeitszimmer und anderer Arbeitsplatz - rechtsinformationen.bund.de
Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; häusliches Arbeitszimmer und anderer Arbeitsplatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, § 4 Abs 5 Nr 6b EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; häusliches Arbeitszimmer und anderer Arbeitsplatz - Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Aufwendungen für einen Umzug als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; Vorliegen eines anderen Arbeitsplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten mangels grundsätzlicher Bedeutung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Umzugskosten
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2011 - 1 K 2420/09
- BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12 (NV)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Der Senat hat dabei unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268) den Begriff "anderer Arbeitsplatz" auf den Gedanken der Erforderlichkeit zurückgeführt, auch wenn diese keine allgemeine Voraussetzung für die Qualifikation als Erwerbsaufwendung darstellt. - BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99
Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Das FG hat dabei die in den BFH-Urteilen vom 23. März 2001 VI R 175/99 (BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585) und VI R 189/97 (BFHE 196, 478, BStBl II 2002, 56) dargelegten Rechtsgrundsätze berücksichtigt. - BFH, 23.03.2001 - VI R 189/97
Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs auf Grund einer mindestens …
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Das FG hat dabei die in den BFH-Urteilen vom 23. März 2001 VI R 175/99 (BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585) und VI R 189/97 (BFHE 196, 478, BStBl II 2002, 56) dargelegten Rechtsgrundsätze berücksichtigt.
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07
Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Insbesondere verlangt das Recht auf Gehör vom Gericht naturgemäß auch nicht, der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056). - BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06
Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Andererseits verpflichtet das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135). - BFH, 05.10.2011 - VI R 91/10
Nutzung eines Büroarbeitsplatzes für Fortbildungsmaßnahmen
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Mit Urteil vom 5. Oktober 2011 VI R 91/10 (BFHE 235, 372, BStBl II 2012, 127, m.w.N.) hat der Senat zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein anderer Arbeitsplatz vorliegt, entschieden. - BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216;… vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.). - BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08
Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als …
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434, m.w.N.). - BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05
Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
In diesem Sinne ist eine Entscheidung des BFH u.a. dann erforderlich, wenn im Falle der sog. Divergenz das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2007 VI B 70/07, BFH/NV 2008, 216; vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53; jeweils m.w.N.). - BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00
Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Andererseits verpflichtet das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offenzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235;… vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135). - BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07
Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der …
- BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02
NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz
- BFH, 16.12.2010 - IX B 75/10
Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - Überraschungsentscheidung
- BFH, 26.05.2003 - VI B 28/03
Umzugskosten; Fahrzeitverkürzung
- FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13
Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers …
In diesem Fall treten alle mit einem Umzug sonst einhergehenden privaten Begleitumstände regelmäßig in den Hintergrund und können vernachlässigt werden (BFH, Urteile vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 27.07.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 24.05.2000 VI R 147/99, BStBl II 2000, 476; vom 21.02.2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598, Beschluss vom 15.10.2012 VI B 22/12, BFH/NV 2013, 198 und zuletzt Urteil vom 07.05.2015 VI R 73/13, HFR 2015, 1025). - FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 2571/14
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten ist steuerlich anzuerkennen
Übt der Steuerpflichtige nur eine berufliche Tätigkeit aus, muss geprüft werden, ob der - an sich vorhandene - andere Arbeitsplatz tatsächlich für alle Aufgabenbereiche der Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht (BFH Beschluss vom 15. Oktober 2012 VI B 22/12, BFH/NV 2013, 198). - FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14
Zinsen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb am Arbeitgeber als Werbungskosten …
Nach der Rechtsprechung des BFH stellen Aufwendungen für einen Umzug in diesen Fällen dann Werbungskosten dar, wenn infolge des Umzugs eine arbeitstägliche Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde eintritt, weil in einem solchen Fall die mit einem Umzug einhergehenden privaten Begleitumstände regelmäßig in den Hintergrund treten und deshalb vernachlässigt werden können (…BFH-Entscheidungen vom 27. Juli 1995 - VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728, vom 11. September 1998 - VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178, und vom 15. Oktober 2012 - VI B 22/12, BFH/NV 2013, 198).Rn. 36 6. Die Revision war nicht zuzulassen, da die streitigen Rechtsfragen nach dem Werbungskostencharakter der Finanzierungsaufwendungen für eine Beteiligung am Arbeitgeber einerseits und der Umzugskosten andererseits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - der der Senat folgt - bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - VI B 109/06, BFH/NV 2007, 1498, und in BFH/NV 2013, 198).
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