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| BVerwG, 06.03.1957 - VI B 27.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1954 - VIII A 89/54
- BVerwG, 06.03.1957 - VI B 27.56
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 17.04.1958 - II C 85.57
Berücksichtigung des Landesrechts i.R.e Qualifizierung eines Dienstherrn eines …
Der VI. Senat hat in seinem Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 27.56 - entschieden, die Vorschrift des § 60 über die oberste Dienstbehörde gelte nicht für die diesem Gesetz gemäß § 63 unterliegenden Bediensteten; wer ihr Dienstherr sei, bestimme sich nach Landesrecht. - BVerwG, 31.10.1963 - VI C 175.62
Belehrungspflichten der obersten Dienstbehörde i.S.d. Art. 131 Grundgesetz (GG) - …
Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, gilt die Vorschrift des § 60 G 131 nur für den Personenkreis des Kapitels I, nicht aber des Kapitels II, zu dem der Kläger unstreitig gehört (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 27.56 -, Buchholz BVerwG 234, § 60 G 131 Nr. 1 und vom 20. September 1958 - BVerwG VI CB 222.57 -). - BVerwG, 29.06.1957 - VI B 98.56
Rechtsmittel
Sie gilt dagegen nicht für die diesem Gesetz nach § 63 unterliegenden Bediensteten (so auch Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 27.56 -), zu denen der Kläger zu rechnen ist; die Frage nach ihrer obersten Dienstbehörde ist allein nach Landesrecht zu beantworten.
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