Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.1965 - VI B 3.64 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,2266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen die Verwerfung einer Berufung aufgrund eines fehlenden Gerichtskostenvorschusses - Statthaftigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 13.12.1963 - VII B 6.60
- BVerwG, 11.05.1965 - VI B 3.64
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61
Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1965 - VI B 3.64
Durch die aus Gründen der Verfahrensvereinfachung in die Wahl des Oberverwaltungsgerichts gestellte Beschlußform soll der Berufungskläger nicht schlechter gestellt werden, als er stünde, wenn über seine Berufung in der an sich gebotenen Urteilsform entschieden worden wäre (vgl. BVerwGE 14, 138 [141]). - BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
Rechtmäßige Besetzung der Spruchkammer - Anerkennung einer freien Ehe rassisch …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1965 - VI B 3.64
Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kann daher nicht nachgeprüft werden, ob § 28 e VGG Berlin, dessen vom Kläger angezweifelte Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts bejaht hat (BVerwGE 18, 150), rechtsfehlerfrei angewendet worden ist. - BVerwG, 29.01.1965 - VIII B 35.63
Erteilung der Häftlingshilfebescheinigung - Gewährung einer Haftentschädigung - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1965 - VI B 3.64
In einem den Parteien bekanntenBeschluß vom 29. Januar 1965 - BVerwG VIII B 35.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht zur Begründung der Verwerfung einer dort ebenfalls vom Berufungsgericht zugelassenen Beschwerde gegen einen Beschluß nach § 28 e VGG Berlin u.a. ausgeführt, daß keiner der Ausnahmefälle vorliege, in denen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden könne.
- BVerwG, 02.05.1977 - 4 B 71.77
Statthaftigkeit zweier Beschwerden - Bindungswirkung einer unzutreffenden …
Andere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sind dem gefolgt (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1965 - BVerwG VI B 3.64 - und Beschluß vom 29. November 1974 - BVerwG II B 15.74 - MDR 1975, 427), ebenso der beschließende Senat (Beschlüsse vom 28. April 1972 - BVerwG IV B 52.72 - und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV B 187.72 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.