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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10248
BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99 (https://dejure.org/1999,10248)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1999 - VI B 30/99 (https://dejure.org/1999,10248)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - VI B 30/99 (https://dejure.org/1999,10248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 7 Satz 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 7; ; EStG § 26 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Haushaltsfreibetrag - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses - Getrennte Veranlagung - Trennungsjahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99
    Die von der Klägerin als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses vom Abzug des Haushaltsfreibetrages bei getrennter Veranlagung im Trennungsjahr (§ 32 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 (BStBl II 1999, 182) geklärt.

    Der Gesetzgeber hat aber den Auftrag, mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die Diskriminierung der ehelichen Erziehungsgemeinschaft durch den Ausschluß vom Abzug des Haushaltsfreibetrages zu korrigieren (BVerfG-Entscheidung in BStBl II 1999, 182, 192).

  • BFH, 29.01.1999 - VI R 176/90

    Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99
    Der mit der Verfassung insoweit nicht in Einklang stehende Rechtszustand ist bis zu dem angeführten Zeitpunkt hinzunehmen (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1999 VI R 176/90, BStBl II 1999, 233).
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