Rechtsprechung
| BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EStG § 32 Abs. 7 Satz 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 32 Abs. 7; ; EStG § 26 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Haushaltsfreibetrag - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses - Getrennte Veranlagung - Trennungsjahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haushaltsfreibetrag und getrennte Veranlagung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99
- BVerfG, 23.11.1999 - 2 BvR 1936/99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99
Die von der Klägerin als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses vom Abzug des Haushaltsfreibetrages bei getrennter Veranlagung im Trennungsjahr (§ 32 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 (BStBl II 1999, 182) geklärt.Der Gesetzgeber hat aber den Auftrag, mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die Diskriminierung der ehelichen Erziehungsgemeinschaft durch den Ausschluß vom Abzug des Haushaltsfreibetrages zu korrigieren (BVerfG-Entscheidung in BStBl II 1999, 182, 192).
- BFH, 29.01.1999 - VI R 176/90
Verfassungswidrigkeit der Kinderfreibeträge
Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 30/99
Der mit der Verfassung insoweit nicht in Einklang stehende Rechtszustand ist bis zu dem angeführten Zeitpunkt hinzunehmen (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1999 VI R 176/90, BStBl II 1999, 233).
- FG Köln, 30.10.2002 - 12 K 5343/01
Familienexistenzminimum 1999 und Kürzung des Vorwegabzugs
Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH -der sich der Senat anschließt- auch für noch nicht bestandskräftige Veranlagungen (…vgl. BFH-Urteile vom 02.12.1998 X R 48/97, BFH/NV 1999, 1192 …und vom 16.12.1998 X R 68/98, BFH/NV 1999, 1193 …und vom 22.02.2001 VI R 115/96, BFH/NV 2001, 1110 sowie BFH-Beschlüsse vom 23.07.1999 VI B 2/99, BFH/NV 2000, 38; vom 23.07.1999 VI B 30/99, BFH/NV 2000, 38 (Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1936/99 wurde nicht zur Entscheidung angenommen);… vom 05.02.2002 VIII B 191/01, BFH/NV 2002, 647; vom 27.05.2002 III B 4/01, nv und vom 24.05.2002 III B 161/01 nv). - FG Köln, 15.05.2001 - 1 K 4384/00
Verfassungsmäßigkeit von Haushaltsfreibetrag und Kürzung des Vorwegabzugs
Der mit der Verfassung insoweit nicht in Einklang stehende Rechtszustand ist bis zu dem angeführten Zeitpunkt hinzunehmen (BFH-Beschluss vom 23. Juli 1999 VI B 30 /99, BFH/NV 2000, 38 mwN). - BFH, 14.12.1999 - VII E 14/99
Gerichtskosten - Kostenrechnung - Erinnerung - Verfassungsbeschwerde
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde der Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts mit seinem dem Kostenansatz zugrunde liegenden Beschluss vom 23. Juli 1999 VI B 30/99 als unbegründet zurückgewiesen.
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