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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 04.03.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74   

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https://dejure.org/1974,1075
BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1974,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1974 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1974,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1974,1075)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 9.67

    Gewissensentscheidung auf Grund von politischen Überlegungen - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Die Beschwerde enthält keine Darlegungen darüber, inwiefern das angefochtene Urteil auf Abweichungen von den in der Beschwerde genannten Urteilen vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 = NJV 1973, 635) und vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - beruht.

    Schon das von der Beschwerde selbst angeführte Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - geht davon aus, daß Erwägungen politischer, verstandesmäßiger oder vernunftgemäßer Natur nur dann relevant sind, wenn sie zu der innerlich verpflichtenden Überzeugung des Wehrpflichtigen führen, der Krieg sei als Gewaltanwendung sittlich verwerflich.

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Die Beschwerde enthält keine Darlegungen darüber, inwiefern das angefochtene Urteil auf Abweichungen von den in der Beschwerde genannten Urteilen vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - (BVerwGE 41, 53 = NJV 1973, 635) und vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - beruht.
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Nur auf die beiden vorstehend genannten Gründe kann in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt werden, dagegen können anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Verfahrensmängel, wie sie die Beschwerde hier in erster Linie geltend macht, nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Nur auf die beiden vorstehend genannten Gründe kann in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt werden, dagegen können anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Verfahrensmängel, wie sie die Beschwerde hier in erster Linie geltend macht, nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Der erkennende Senat hat dies in seinem Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45 - MDR 1973, 435) dahin präzisiert, daß bei der Eigentümlichkeit der Streitsachen über die Kriegsdienstverweigerung die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als dies sonst meist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Fragen aber, deren Beantwortung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig ist, sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. neben vielen anderen Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 -, vom 25. Februar 1974 - BVerwG VI B 77.73 - und vom 28. März 1974 - BVerwG VI B 22.74 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Nur auf die beiden vorstehend genannten Gründe kann in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt werden, dagegen können anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Verfahrensmängel, wie sie die Beschwerde hier in erster Linie geltend macht, nicht zur Zulassung der Revision führen (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Der erkennende Senat hat diese Rechtsprechung anknüpfend an BVerwGE 38, 358 (360) [BVerwG 14.10.1971 - VIII C 116/69] in den Urteilen vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 100.73 - und vom 10. August 1973 - BVerwG VI C 166.73 - fortgeführt.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat zum einen ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf sein Verhalten, seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt (vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - und Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.73 -); zum anderen hat er jedoch entschieden, daß die Verwaltungsgerichte, um eine Gewissensentscheidung bejahen zu können, konkrete Anhaltspunkte als zu ihrer Überzeugung erwiesen feststellen müssen, daß der Antragsteller seine Entscheidung getroffen hat in Orientierung an den elementaren Kategorien von "Gut" und "Böse" (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973 - BVerwG VI C 82.73 und BVerwG VI C 97.73 - sowie Beschluß vom 11. Januar 1974 - BVerwG VI B 87.73 -).
  • BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
    Wenn § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmt, daß in der Beschwerdeschrift die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Verwaltungsgerichts abweicht, "bezeichnet" werden muß, so bedeutet dies, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden ist (vgl. Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 100.73

    Vorliegen einer Gewissensentscheidung im Rahmen einer Anerkennung als …

  • BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

  • BVerwG, 19.10.1973 - VI C 37.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1974 - VI B 87.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73

    Anforderungen an die Bejahung der Beweisfrage bei Berufung des …

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als …

  • BVerwG, 28.09.1973 - VI B 69.73

    Anforderungen an die Durchführung der Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 11.07.1973 - VI C 97.73

    Erfordernis des Vortrags einleuchtender Gründe für die Kriegsdienstverweigerung …

  • BVerwG, 08.05.1973 - VI B 11.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1974 - VI B 22.74

    Anspruch eines Soldaten auf Zahlung einer Stellenzulage - Anspruch bei nur …

  • BVerwG, 25.02.1974 - VI B 77.73
  • BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Nach dieser auch im Wehrpflichtrecht anwendbaren Vorschrift (§ 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG) muß mit der Abweichungsrüge geltend gemacht werden, das anzufechtende Urteil weiche in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der konkret zu bezeichnenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (Beschluß vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 - mit weiteren Nachweisen).

    Dort ist entschieden, wer nur seinen Verstand betätige, erlange dadurch allein noch keine innere Bindung an das gewonnene Ergebnis, jedoch sei denkbar, daß das als richtig und vernünftig Erkannte zu einem inneren Widerhall führe und sich als Gewissen im Menschen festsetze (vgl. auch Beschluß vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 -).

  • BVerwG, 15.08.1974 - VI B 57.74
    vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 - und vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 -).
  • BVerwG, 12.12.1974 - VI ER 202.74

    Begründetheit eines Antrags auf Armenrecht und der vorläufigen unentgeltlichen …

    Die Divergenzrüge nach § 24 Abs. 2 Satz 3 WPflG (§ 122 Abs. 3 Satz 3 VwGO) läßt die Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vermissen, von der das anzufechtende Urteil in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen abgewichen sein soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juli 1974 - BVerwG VI B 37.74 - und vom 22. Oktober 1974 - BVerwG VI B 48.74 -).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 04.03.1976 - VI B 37.74   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 04.03.1976 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1976,16114)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04. März 1976 - VI B 37.74 (https://dejure.org/1976,16114)
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