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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1212
BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67 (https://dejure.org/1967,1212)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1967 - VI B 40.67 (https://dejure.org/1967,1212)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - VI B 40.67 (https://dejure.org/1967,1212)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstliches Bedürfnis für Versetzung bei Notwendigkeit der Umbesetzung eines Dienstpostens infolge Höherbewertung - Zulässigkeit der Ergänzung der Begründung der Versetzungsverfügung im Widerspruchsbescheid - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67
    Der vorliegende Sachverhalt gibt keinen Anlaß, den im wesentlichen auf den Bereich des Strafrechts beschränkten Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" in seinem Bestand und in seinen Auswirkungen zu klären (vgl. hierzu neuerdings BVerfGE 21, 378 und 391).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67
    Das Berufungsgericht hat sich bei seinen entscheidungserheblichen Erwägungen an die von den Beamtensenaten des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätze zum "dienstlichen Bedürfnis" als Voraussetzung für eine Versetzung gehalten (vgl. zuletzt das bereits vom Berufungsgericht berücksichtigte Urteil des beschließenden Senats vom 25. Januar 1967 - BVerwG VI C 58.65 - [BVerwGE 26, 65]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67
    Eine darüber hinausgehende Klärung grundsätzlicher, höchstrichterlich noch nicht beantworteter Rechtsfragen wäre in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht zu erwarten (vgl. BVerwGE 13, 90 [92]).
  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 84.61

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung bei Höherbewertung von Dienstposten …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67
    Daß bei der Höherbewertung eines Dienstpostens der bisherige Dienstposteninhaber keinen Anspruch auf Beförderung hat und daß ihm - gegebenenfalls auch im Wege der Versetzung - ein anderer, dem Dienstherrn geeigneter erscheinender Beamter, vorgezogen werden kann, ist anerkannt und daher nicht klärungsbedürftig (vgl. hierzu Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 84.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 23 BBG Nr. 2]).
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1967 - VI B 40.67
    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1966 - BVerwG II C 68.63 - (Buchholz BVerwG 232, § 26 BBG Nr. 6 = ZBR 1966 S. 280) abweicht.
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Für die rechtliche Beurteilung, einer Umsetzung kann insoweit nichts anderes gelten als für eine Versetzung (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VI B 40.67 -).
  • BVerwG, 15.01.1973 - VI B 40.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits geklärt, daß es dem Dienstherrn nicht untersagt ist, bei der Beurteilung der Frage der für eine Beförderung vorausgesetzten Bewährung des Beamten den Sachverhalt, der zur disziplinären Ahndung durch Verweis oder Geldbuße geführt hat, schlechthin außer Betracht zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VI B 40.67 - und vom 2. Dezember 1970 - BVerwG II B 30.70 - vgl. ferner auch Beschluß vom 2. Juli 1970 - BVerwG VI B 20.70 -).
  • BVerwG, 02.07.1970 - VI B 20.70

    Ermessen des Dienstherrn bei der rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle - …

    Wie das Berufungsgericht im Ergebnis zutreffend dargelegt hat, ist hierin keine unzulässige "Doppelbestrafung" des betroffenen Beamten zu erblicken (vgl. hierzu auch Beschluß vom 13. Dezember 1967 - BVerwG VI B 40.67 - in bezug auf die Zurückstellung von einer Beförderung).
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