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Rechtsprechung
   BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13688
BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10 (https://dejure.org/2010,13688)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2010 - VI B 41/10 (https://dejure.org/2010,13688)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - VI B 41/10 (https://dejure.org/2010,13688)
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  • lexetius.com

    Beiordnung eines Bevollmächtigen durch den BFH

  • openjur.de

    Beiordnung eines Bevollmächtigten durch den BFH

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 186/06

    Beiordnung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10
    Für ein Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) müssen jedenfalls mehr als vier der dort zugelassenen Rechtsanwälte erfolglos um die Mandatsübernahme ersucht worden sein (BGH-Beschluss vom 25. Januar 2007 IX ZB 186/06, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2007, 635).
  • BFH, 17.01.2005 - V S 15/04

    Notanwalt

    Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10
    Die zuerst genannte Voraussetzung setzt bei einem Verfahren vor einem Bundesgericht voraus, dass der Beteiligte substantiiert vorträgt, welche zur Vertretung berechtigten Personen er um die Übernahme des Mandats gebeten hat und dass diese aus anderen Gründen als der Nichtzahlung eines Vorschusses das Mandat abgelehnt haben (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2005 V S 15/04 (PKH), V S 16/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1107).
  • FG München, 13.11.2009 - 6 K 455/09

    Aufwendungen für den Unterhalt einer nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Person …

    Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10
    Rn. 1 I. Durch Urteil vom 13. November 2009 6 K 455/09 wies das Finanzgericht München (FG) die von dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhobene Klage als unbegründet ab.
  • BFH, 17.01.2005 - V S 16/04

    Beantragung der Beiordnung eines bezeichneten Anwalts ausdrücklich nur für den …

    Auszug aus BFH, 04.05.2010 - VI B 41/10
    Die zuerst genannte Voraussetzung setzt bei einem Verfahren vor einem Bundesgericht voraus, dass der Beteiligte substantiiert vorträgt, welche zur Vertretung berechtigten Personen er um die Übernahme des Mandats gebeten hat und dass diese aus anderen Gründen als der Nichtzahlung eines Vorschusses das Mandat abgelehnt haben (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2005 V S 15/04 (PKH), V S 16/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1107).
  • BFH, 05.01.2015 - VI S 10/14

    Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i. V. …

    Der Kreis der hier zur Vertretung berechtigten Personen ist um ein Vielfaches größer als die Anzahl der vor dem BGH vertretungsberechtigten Rechtsanwälte (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476).
  • BFH, 10.03.2016 - X S 47/15

    Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der …

    Da schon beim Bundesgerichtshof (BGH) mehr als vier der dort zugelassenen Rechtsanwälte erfolglos um eine Mandatsübernahme ersucht worden sein müssen, gilt diese Mindestanzahl erst recht vor dem BFH (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476, …und vom 11. Oktober 2012 VIII S 20/12, BFH/NV 2013, 219, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 AV 3.12

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.d. Anhörungsrüge bei fehlendem …

    Der Kreis der hier zur Vertretung berechtigten Personen ist um ein Vielfaches größer als die Anzahl der vor dem Bundesgerichtshof vertretungsberechtigten Rechtsanwälte (vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - VI B 41/10 - BFH/NV 2010, 1476).
  • BFH, 11.10.2012 - VIII S 20/12

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Der Kreis der hier zur Vertretung berechtigten Personen ist um ein Vielfaches größer als die Anzahl der vor dem BGH vertretungsberechtigten Rechtsanwälte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476).
  • BFH, 18.06.2014 - X S 13/14

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang

    Da schon beim Bundesgerichtshof (BGH) mehr als vier der dort zugelassenen Rechtsanwälte erfolglos um eine Mandatsübernahme ersucht worden sein müssen, gilt diese Mindestanzahl erst recht vor dem BFH (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476, und in BFH/NV 2013, 219, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des BGH).
  • BFH, 11.10.2012 - VIII S 21/12

    Antrag auf Beiordnung eines Anwalts beim Bundesfinanzhof - Vertretungszwang …

    Der Kreis der hier zur Vertretung berechtigten Personen ist um ein Vielfaches größer als die Anzahl der vor dem BGH vertretungsberechtigten Rechtsanwälte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 4. Mai 2010 VI B 41/10, BFH/NV 2010, 1476).
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