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| BFH, 25.04.1986 - VI B 41/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung von Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 25.04.1986 - VI B 41/85
Danach sind Aufwendungen für die Teilnahme an einer derartigen Reise u. a. dann keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn die Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigen soll, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
- BFH, 07.02.1992 - VI R 93/90
Aufwendungen für Klassenfahrt als Werbungskosten
Der dem BFH-Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85 (BFH/NV 1986, 656) zugrunde liegende Sachverhalt war insofern anders gelagert, als das FG nicht festgestellt hatte und auch nicht behauptet worden war, daß es sich bei der Reise nach Rom um eine verbindliche Veranstaltung im Rahmen der Referendar-Arbeitsgemeinschaft gehandelt habe. - BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
Steuerliche Anerkennung einer Studienreise von Rechtsreferendaren nach Frankreich …
Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen). - BFH, 07.02.1992 - VI R 9/90
Einordnung von Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe bei einer Romreise von Rechtsreferendaren keine Werbungskosten anerkannt (Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656), wenn das Reiseprogramm auch die Befriedigung allgemeintouristischer Interessen ermögliche.
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