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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.2000 - VI B 418/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8663
BFH, 12.01.2000 - VI B 418/98 (https://dejure.org/2000,8663)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2000 - VI B 418/98 (https://dejure.org/2000,8663)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - VI B 418/98 (https://dejure.org/2000,8663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 78 Abs. 1 S. 1
    Aktenübersendung an Rechtsanwalt

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.11.1998 - VI B 162/98

    Kindergeld; Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - VI B 418/98
    Bei dieser Entscheidung ist sowohl der in § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO gesteckte Ermessensrahmen zu beachten als auch die für und gegen eine Aktenversendung sprechenden Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 1998 VI B 162/98, BFH/NV 1999, 649, m.w.N.).

    Denkbar wäre im Übrigen auch eine Einsicht in die --zwischenzeitlich vervollständigten-- Akten beim beklagten Arbeitsamt oder beim Amtsgericht Y (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 649).

    Es besteht kein Grund, Behördenakten in Kindergeldsachen bezüglich der Akteneinsicht anders zu behandeln als Steuerakten (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 649).

  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum …

    Auszug aus BFH, 12.01.2000 - VI B 418/98
    Die teilweise abweichende rechtliche Regelung und Verfahrenspraxis zur Akteneinsicht in anderen Gerichtszweigen --insbesondere gemäß § 147 Abs. 4 der Strafprozessordnung und § 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung-- ist für die Ermessensausübung auf der Rechtsgrundlage des § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787).
  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

    Hinsichtlich dieser Entscheidung ist der BFH als Beschwerdegericht Tatsacheninstanz und deshalb gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855).

    Die Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs als Steuervergütung führt dazu, dass auch die Vorschriften des finanzgerichtlichen Verfahrens, also auch § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO, anwendbar sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 855).

  • BFH, 25.09.2006 - VI B 136/05

    Akteneinsicht in den Räumen des bevollmächtigten Rechtsanwalts

    Auch fehlende Kopiermöglichkeiten und sonstige Unbequemlichkeiten, die regelmäßig mit der Akteneinsicht außerhalb der Kanzleiräume verbunden sind, rechtfertigen keine Ausnahme von der Regel, Akteneinsicht grundsätzlich bei dem FG, bei einem anderen Gericht oder einer anderen Behörde zu nehmen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2002 VII B 65/02, BFH/NV 2002, 59; vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855).

    Der BFH ist als Beschwerdegericht und Tatsacheninstanz gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 V B 182/04, BFH/NV 2005, 569, und in BFH/NV 2000, 855).

  • BFH, 04.02.2008 - VIII B 149/07

    Ort der Akteneinsichtnahme - Aktenversendung

    Zwar ist der BFH als Beschwerdegericht und Tatsacheninstanz gehalten, eigenes Ermessen auszuüben (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 V B 182/04, BFH/NV 2005, 569; vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855).
  • BFH, 19.11.2002 - V B 166/01

    NZB: Akteneinsicht

    Die Ausnahmen sind deshalb auf eng begrenzte Sonderfälle beschränkt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855;… vom 31. Januar 2002 X B 184/01, BFH/NV 2002, 674;… vom 11. Juni 2002 V B 5/02, BFH/NV 2002, 1464 --die Verfassungsbeschwerden gegen diese Entscheidung hat das BVerfG durch Beschluss vom 8. Oktober 2002 1 BvR 1503/02 nicht zur Entscheidung angenommen--).
  • BFH, 05.05.2011 - V B 11/11

    Keine Aktenübersendung in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten

    Unbequemlichkeiten, die regelmäßig mit der Akteneinsicht außerhalb der Kanzleiräume verbunden sind, rechtfertigen keine Ausnahme von der Regel, Akteneinsicht grundsätzlich bei dem FG, bei einem anderen Gericht oder einer anderen Behörde zu gewähren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855, und in BFH/NV 2003, 59).
  • BFH, 23.05.2008 - III B 107/07

    Übersendung von Kindergeldakten an Prozessbevollmächtigten - Ermessensausübung …

    Es hat zutreffend ausgeführt, dass Unbequemlichkeiten, die regelmäßig mit der Akteneinsicht außerhalb der Kanzleiräume verbunden sind, keine Ausnahme von der Regel rechtfertigen, Akteneinsicht grundsätzlich bei dem FG, bei einem anderen Gericht oder einer anderen Behörde zu nehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855, und in BFH/NV 2003, 59).
  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 6912/03

    Pfändung einer nicht existenten Forderung und Rechtsfolge irrtümlicher Zahlung …

    Die Aktenübersendung ist in § 78 FGO nicht vorgesehen und ist nur in Ausnahmefällen, etwa der Körperbehinderung des Bevollmächtigten, geboten (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 24.03.1981 VII B 64/80, BStBl II 1981, 475; z.B. Beschluss vom 12.01.2000 VI B 418/98, BFH/NV 2000, 855).
  • BFH, 19.06.2001 - VI B 68/01

    Übersendung von Prozessakten - Einsicht in Prozessakten - Gefahr des …

    Wie der Senat zuletzt im Beschluss vom 12. Januar 2000 VI B 418/98 (BFH/NV 2000, 855) im Anschluss an die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeführt hat, stellt die Entscheidung über eine Versendung der Akten zum Zweck der Einsichtnahme außerhalb des Gerichts eine Ermessensentscheidung dar.
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