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| BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1968 - VI A 1638/66
- BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Es kann hier offenbleiben, ob die Beschwerde damit eine Rechtsfrage in einer § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise (vgl. dazu BVerwGE 13, 90) dargelegt hat. - BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Dazu bedarf es bei der hier erhobenen Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht der Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie der substantiierten Anführung der Tatsachen, die durch das Beweismittel belegt werden sollten, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3] und vom 14. Oktober 1968 - BVerwG VI B 16.68 -). - BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Daß der Kläger mit Verfügung vom 1. August 1949 gemäß § 6 Abs. 2 der - im übrigen durch § 17 ÄAG aufgehobenen - Ersten Sparverordnung vom 19. März 1949 (GV. NW. S. 25), entlassen worden ist, weil er nur oder überwiegend aus politischen Rücksichten in ein Amt gelangt ist, vermag hieran nichts zu ändern (vgl. dazu auch Urteil vom 4. November 1955 - BVerwG II C 264.54 - [BVerwGE 2, 308]); insbesondere kann das nicht dazu führen, die Amtstätigkeit des Klägers gemäß § 63 Abs. 3 G 131, § 2 Abs. 1 ÄAG erst als am 1. August 1949 beendet anzusehen. - BVerwG, 14.10.1968 - VI B 16.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Dazu bedarf es bei der hier erhobenen Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht der Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie der substantiierten Anführung der Tatsachen, die durch das Beweismittel belegt werden sollten, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 3] und vom 14. Oktober 1968 - BVerwG VI B 16.68 -).
- BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Umfang der Rechte des unter das Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden …
Denn ihre Begründung läßt die Angabe der Beweismittel, deren sich das Berufungsgericht hätte bedienen müssen, sowie die substantiierte Anführung der Tatsachen vermissen, die durch das Beweismittel belegt werden sollen, und zwar in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Berufungsurteil auf der Nichtverwertung dieses Beweismittels beruht oder beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -, vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 91.69 - und vom 13. Mai 1970 - BVerwG VI B 14.70 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.07.1969 - VI B 10.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auskunft des Bundesarchivs Kornelimünster stützen dürfen, sondern es hätte unter Heranziehung der vom Kläger eingereichten Unterlagen eventuell ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums einholen müssen, entspricht nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn es läßt konkrete Angaben darüber vermissen, aus welchen Gründen sich dem Berufungsgericht die von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen weiteren Ermittlungen hätten aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Ermittlungen gehabt hätten oder hätten haben können und inwiefern ihr Ergebnis zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -, vom 23. Januar 1968 - BVerwG II B 29.66 -, vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 - und vom 24. Februar 1969 - BVerwG VI B 46.68 -.
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