Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1978 - VI B 48/78 |
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 NBauO.
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 1 LA 166/04
Anordnung der Reduzierung der auf einem Grundstück gehaltenen Zahl von …
Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist die Dauerhaftigkeit auch schon dann gegeben, wenn die bauliche Anlage regelmäßig auf- und wieder abgebaut wird, jedoch nach dem Willen ihres Erbauers als Ersatz für ein dauerhaft mit dem Erdboden verbundenes Gebäude dient (vgl. B. v. 14.9.1978 - VI B 48/78 und B. v. 17.1.1978 - I B 121/77 -, Veröffentlichung jeweils nicht bekannt;… vgl. a. B. v. 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BauR 1993, 454 sowie zum Gesichtspunkt ständig wiederholter Aufstellung an ein und demselben Platz: BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - IV C 6.75 -, NJW 1977, 2090 = BauR 1977, 109). - VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Auch ein solches kann ebenso wie ein am Ufer errichtetes oder ein auf Rädern bewegliches Wochenendhaus in baurechtlich relevanter Weise in die Umgebung wirken (vgl. Hessischer VGH…, Beschluss vom 14. Februar 1986 - 4 TH 449/86 -, BRS 46 Nr. 130, juris Rn. 27; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 1978 - VI B 48/78 -, BRS 33 Nr. 131; Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Januar 1975 - 40 VIII 74 -, BayVBl. 1978, 180; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1971 - II 321/70 -, BRS 24 Nr. 129).Kurzfristige Bootsbewegungen etwa für Ausflüge würden aber bei einem im Übrigen langen oder häufigen Verbleib an ein und demselben Liegeplatz die erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Ort nicht aufheben können (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 M 107/00 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 1978 - VI B 48/78 -, BRS 33 Nr. 131).
- VGH Hessen, 14.04.1986 - 4 TH 449/86
Bauaufsichtsrecht: Fahrgastschiff als bauliche Anlage
Dabei muß die bauliche Anlage nach dieser gesetzlichen Alternative nicht durch eigene Schwere auf dem Erdboden selbst ruhen - dies ist in § 2 Abs. 1 Satz 2, 1. Fall HBO geregelt - sondern sie muß ihrer Funktion gemäß in etwa einem Bauwerk vergleichbar überwiegend ortsfest sein; dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich auf dem Land oder - wie hier - auf dem Wasser befindet (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 14.09.1978 - VI B 48/78 - BRS 31 Nr. 131 m.w.N.; so auch BVerwG, Beschlüsse vorn 22.07.1970 - IV B 209.69 - BRS 23, Nr. 134 und vom 13.03.1973 - IV B 8.72 - BRS 27 Nr. 121 - , allerdings nur für den Begriff der baulichen Anlage im Sinne der bauplanungsrechtlichen Bestimmung des § 29 BBauG).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 14.12.1978 - VI B 48.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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