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| OVG Berlin, 28.03.1960 - VI B 48.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 28.03.1960 - VI B 48.57
- BVerwG, 10.11.1960 - VI B 23.60
Papierfundstellen
- NJW 1961, 984
Wird zitiert von ...
- BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist
Die Zweitobduzententätigkeit zählt jedenfalls nicht zu dem dienstlichen Aufgabenbereich, denn der Zweitobduzent wird insoweit nicht als Gerichtsarzt, sondern als gerichtlicher Sachverständiger tätig (OVG Berlin, Urteil vom 28. März 1960 - VI B 48.57 - NJW 1961, 984. bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 10. November 1960 - VI B 23.60).
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