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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 28.06.1967 | BVerwG, 21.04.1967

Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1967 - VI B 50/66   

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https://dejure.org/1967,2870
BFH, 08.03.1967 - VI B 50/66 (https://dejure.org/1967,2870)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1967 - VI B 50/66 (https://dejure.org/1967,2870)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1967 - VI B 50/66 (https://dejure.org/1967,2870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1967, 978
  • BStBl III 1967, 294
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.02.1967 - VI S 2/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 08.03.1967 - VI B 50/66
    Der Gesetzgeber geht wie der Senat in der Grundsatzentscheidung VI S 2/66 vom 15. Februar 1967 (BFH 87, 602, BStBl 1967 III S. 256) ausgeführt hat, davon aus, daß festgesetzte Steuern alsbald zu entrichten sind, auch wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid angefochten ist.
  • BFH, 09.10.1975 - V R 9/75

    Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung - Gefährdung des …

    Eine derartige Maßnahme ist möglich und im öffentlichen Interesse geboten, wenn durch die Aussetzung der Vollziehung die spätere Durchsetzung des Abgabenanspruchs gefährdet wäre (vgl BFH-Entscheidungen vom 8. März 1967 VI B 50/66, BFHE 88, 78, BStBl 3.1967, 294; vom 22. Juni 1967 I B 7/67 , BFHE 89, 24, BStBl 3.1967, 512; vom 19. Juli 1973 I B 27/73 , BFHE 110, 3 , BStBl 2.1973, 782, sowie Entscheidungen III S 4/67 und V R 102/67 ).

    b) Die für die Anordnung einer Sicherheitsleistung erforderliche Gefährdung des Abgabenanspruchs ist vornehmlich darin zu erblicken, daß der Abgabenpflichtige in seiner Person oder aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nicht mehr die Gewähr dafür bietet, daß der Abgabenanspruch nach Abschluß des anhängigen Rechtsstreits in der Hauptsache noch verwirklicht werden kann (vgl BFH-Beschlüsse VI B 50/66 und III S 4/67 ).

  • BFH, 09.10.1975 - V R 6/75

    Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung - Gefährdung des …

    Eine derartige Maßnahme ist möglich und im öffentlichen Interesse geboten, wenn durch die Aussetzung der Vollziehung die spätere Durchsetzung des Abgabenanspruchs gefährdet wäre (vgl. BFH-Entscheidungen vom 8. März 1967 VI B 50/66, BFHE 88, 78, BStBl III 1967, 294; vom 22. Juni 1967 I B 7/67, BFHE 89, 24, BStBl III 1967, 512; vom 19. Juli 1973 I B 27/73, BFHE 110, 3, BStBl II 1973, 782, sowie Entscheidungen III S 4/67 und V R 102/67).

    Die für die Anordnung einer Sicherheitsleistung erforderliche Gefährdung des Abgabenanspruchs ist vornehmlich darin zu erblicken, daß der Abgabenpflichtige in seiner Person oder aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nicht mehr die Gewähr dafür bietet, daß der Abgabenanspruch nach Abschluß des anhängigen Rechtsstreits in der Hauptsache noch verwirklicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse VI B 50/66 und III S 4/67).

  • BFH, 12.08.1986 - VII R 138/83

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Genaue Bezeichung der die Verletzung …

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1967 VI B 50/66, BFHE 88, 78, BStBl III 1967, 294, und vom 22. Juni 1967 I B 7/67, BFHE 89, 24, BStBl III 1967, 512) ist die OFD bei ihren Ermessenserwägungen davon ausgegangen, daß in aller Regel die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderungen als gefährdet erscheinen läßt, und daß der Begriff der Gefährdung bereits dann erfüllt ist, wenn die Liquiditätslage des Steuerpflichtigen die alsbaldige Begleichung einer Steuerschuld nach ihrer endgültigen gerichtlichen Feststellung fraglich erscheinen läßt.
  • BFH, 09.04.1968 - I B 73/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ernsthafte Zweifel - Rechtmäßigkeit - Angefochtener …

    Die Aussetzung der Vollziehung ist zwar in der Regel von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen läßt (BFH-Beschlüsse I B 7/67 vom 22. Juni 1967, BFH 89, 24, BStBl III 1967, 512; VI B 50/66 vom 8. März 1967, BFH 88, 78, BStBl III 1967, 294).
  • BFH, 22.06.1967 - I B 7/67

    Abhängigmachen der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung bei …

    Denn auch wenn - mit dem FA und mit diesem unter Zurückstellung von Bedenken - die Voraussetzung für eine Aussetzung der Vollziehung als gegeben angesehen werden, ist in aller Regel die Aussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderungen als gefährdet erscheinen läßt (…Urteile des Bundesfinanzhofs VII 11/61 U vom 11. April 1962, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75, S. 56 - BFH 75, 56 -, BStBl III 1962, 289; II 124/63 U vom 1. September 1965, BFH 83, 499, BStBl III 1965, 678; VI B 50/66 vom 8. März 1967, BFH 88, 78, BStBl III 1967, 294).
  • FG Hessen, 21.08.2006 - 3 V 2580/05

    Anforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 …

    Das Angebot des Steuerpflichtigen, das Finanzamt solle irgendwelche Forderungen pfänden, sei ungeeignet, weil diese zweifelhaft seien und zudem erst eingeklagt werden müssten (BFH-Beschluss vom 08.03.1967 VI B 50/66, BStBl III 1967, 294).
  • BFH, 22.07.1986 - VII B 149/85

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids bei Gefährdung der …

    Die Aussetzung der Vollziehung ist in der Regel von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen läßt (Beschlüsse des BFH vom 22. Juni 1967 I B 7/67, BFHE 89, 24, BStBl III 1967, 512; vom 8. März 1967 VI B 50/66, BFHE 88, 78, BStBl III 1967, 294).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1967 - VI B 50.66   

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https://dejure.org/1967,1804
BVerwG, 28.06.1967 - VI B 50.66 (https://dejure.org/1967,1804)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1967 - VI B 50.66 (https://dejure.org/1967,1804)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1967 - VI B 50.66 (https://dejure.org/1967,1804)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Probebeamten - Begehren auf Krankenversorgung und Altersversorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VI B 50.66
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn sie wirft keine über den vorliegenden Einzelfall hinausgehenden Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung auf, die in einem Revisionsverfahren zu klären wären (vgl. BVerwGE 13, 90 [91/92]).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …

    Auch die versorgungsrechtlichen Folgen beider Entlassungstatbestände sind - anders als bei einer Entlassung wegen mangelnder (gesundheitlicher) Eignung (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG) einerseits und wegen Dienstunfähigkeit (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 NBG) andererseits (vgl. hierzu Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - [DÖD 1970, 194]; Beschluß vom 28. Juni 1967 - BVerwG 6 B 50.66 -), wobei außerdem bei Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommt (§ 58 NBG) - insoweit dieselben, als die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages (vgl. §§ 140, 180 NBG, jetzt § 15 Abs. 2, § 26 Abs. 1 BeamtVG) und eine Versetzung in den Ruhestand bei keinem der beiden Entlassungstatbestände in Betracht kommt.
  • BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65

    Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit

    Der erkennende Senat hat in seinen Beschlüssen vom 21. April und 28. Juni 1967 - BVerwG VI B 50.66 - die vom Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 11. Oktober 1966 - V OVG A 40/62 - vertretene Auffassung gebilligt, nach welcher der Katalog von Entlassungsgründen für Probebeamte verschiedenartige Tatbestände (Entlassung wegen Dienstunfähigkeit, wegen mangelnder Bewährung usw.) abgrenzt, die schon im Hinblick auf die sich daran anknüpfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen dem Entlassungsausspruch selbst zuzuordnen und daher auch bei der Beurteilung der Tragweite einer etwa eingetretenen Unanfechtbarkeit der Entlassungsverfügung heranzuziehen sind.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1967 - VI B 50.66   

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https://dejure.org/1967,5306
BVerwG, 21.04.1967 - VI B 50.66 (https://dejure.org/1967,5306)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1967 - VI B 50.66 (https://dejure.org/1967,5306)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1967 - VI B 50.66 (https://dejure.org/1967,5306)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Entlassung eines Probebeamten - Bedeutung der Unanfechtbarkeit einer Entlassungsverfügung für die Entscheidung über einen Unterhaltsbeitrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1967 - VI B 50.66
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn sie wirft keine über den vorliegenden Einzelfall hinausgehenden Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung auf, die in einem Revisionsverfahren zu klären wären (vgl. BVerwGE 13, 90 [91/92]).
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