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| BFH, 07.08.1987 - VI B 50/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei …
Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI B 50/87
Ein Erlaß bestandskräftig festgesetzter Steuern aus sachlichen Gründen kam in Betracht, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch war und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126). - BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78
Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI B 50/87
Ein Erlaß bestandskräftig festgesetzter Steuern aus sachlichen Gründen kam in Betracht, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch war und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126). - BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden
Auszug aus BFH, 07.08.1987 - VI B 50/87
Bei Beurteilung der Erlaßwürdigkeit konnte auch berücksichtigt werden, daß der Antragsteller seiner Verpflichtung, durch Abgabe von Steuererklärungen bei der Ermittlung der streitigen Steuern mitzuwirken, nachhaltig nicht nachgekommen ist und - von einer einmaligen Zahlung abgesehen - keine, gemessen an seinen Einnahmen ausreichende, Anstrengungen unternommen hat, die Steuerrückstände abzutragen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
- BFH, 17.07.2019 - III R 64/18
Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung
Rn. 18 Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine steuerlichen Mitwirkungspflichten verletzt (…BFH-Beschlüsse vom 17.12.1993 - IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606, unter 2.a.;… vom 19.02.1991 - IV B 124/90, BFH/NV 1993, 286 a.E.;… vom 11.12.1990 - V B 81/90, BFH/NV 1993, 28, unter II.1.d, und VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787, unter II.2.d.;… vom 18.08.1988 - V B 71/88, BFH/NV 1990, 137; vom 07.08.1987 - VI B 50/87, BFH/NV 1987, 804;… BFH-Urteil vom 29.06.1987 - X R 22/81, BFH/NV 1987, 693;… BFH-Beschluss vom 09.02.1987 - IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 1.b der Entscheidungsgründe.). - BFH, 30.09.1996 - X B 131/96 Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf die Verwaltung berücksichtigen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Steuerpflichtige Anstrengungen unternimmt, um die Steuerrückstände abzutragen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288; Beschluß vom 7. August 1987 VI B 50/87, BFH/NV 1987, 804, a. E.).
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