Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versetzung eines Beamten
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.06.1960 - OS V 180/56
- BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
- BVerwG, 05.06.1961 - VI B 51.60
- BVerwG, 07.11.1961 - VI ER 400.61/2
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 08.03.1961 - VI C 63.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
Hierfür ist regelmäßig von Bedeutung, ob der Beamte bei dieser Dienststelle eine Planstelle innehatte (Beschluß vom 28. Februar 1961 - BVerwG VI B 57.60 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 -).Durch die vorerwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits geklärt, daß sich die Frage, zum Stammpersonal welcher Dienststelle ein Beamter gehört hat, nach anderen, tatsächlichen und mit seinem Tätigkeitsbereich im Zusammenhang stehenden Umständen beurteilen muß, wenn die Belegenheit der Planstelle als Indiz für diese Frage ausscheidet, und daß abweichend von der Regel die tatsächliche Verwendung auch bei einem auf einer Planstelle geführten Beamten ausschlaggebend sein kann, wenn der Ort der Verwendung und der Ort der Planstelle auseinanderfallen, und zwar dann, wenn die Planstelle sich insoweit nicht (mehr) als das gegebene und deshalb auch maßgebende Merkmal für seine dauernde und hauptberufliche Beschäftigung bei einer Dienststelle und damit für seine Zugehörigkeit zum Stammpersonal dieser Dienststelle erweist; die bereits für den Sonderfall der Gestapozugehörigkeit zugelassene Möglichkeit solcher Regelwidrigkeiten (vgl. BVerwGE 7, 228 [229]) ist vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - auch bei der hier zur Entscheidung stehenden Frage der Zugehörigkeit zu einer anderen Dienststelle anerkannt worden.
Soweit etwa die Ansicht des Berufungsgerichts zu der Bedeutung einer Zweitplanstelle nicht in vollem Umfang mit dem Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - vereinbar ist, ist dies ohne Bedeutung, da das Berufungsurteil auf dieser Ansicht nicht beruht.
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
Denn grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 9. Februar 1961 - BVerwG II B 50.60 -) und diese Rechtsfragen einer Klärung im Revisionsverfahren zugeführt werden könnten. - BVerwG, 09.02.1961 - II B 50.60
Suizid (Selbsttötung) eines Beamten als Dienstunfall - Selbsttötung als Unfall im …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
Denn grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 9. Februar 1961 - BVerwG II B 50.60 -) und diese Rechtsfragen einer Klärung im Revisionsverfahren zugeführt werden könnten.
- BVerwG, 11.09.1958 - II C 56.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
Durch die vorerwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits geklärt, daß sich die Frage, zum Stammpersonal welcher Dienststelle ein Beamter gehört hat, nach anderen, tatsächlichen und mit seinem Tätigkeitsbereich im Zusammenhang stehenden Umständen beurteilen muß, wenn die Belegenheit der Planstelle als Indiz für diese Frage ausscheidet, und daß abweichend von der Regel die tatsächliche Verwendung auch bei einem auf einer Planstelle geführten Beamten ausschlaggebend sein kann, wenn der Ort der Verwendung und der Ort der Planstelle auseinanderfallen, und zwar dann, wenn die Planstelle sich insoweit nicht (mehr) als das gegebene und deshalb auch maßgebende Merkmal für seine dauernde und hauptberufliche Beschäftigung bei einer Dienststelle und damit für seine Zugehörigkeit zum Stammpersonal dieser Dienststelle erweist; die bereits für den Sonderfall der Gestapozugehörigkeit zugelassene Möglichkeit solcher Regelwidrigkeiten (vgl. BVerwGE 7, 228 [229]) ist vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - auch bei der hier zur Entscheidung stehenden Frage der Zugehörigkeit zu einer anderen Dienststelle anerkannt worden. - BVerwG, 03.02.1961 - VI B 49.60
Revisionszulassung im Beamtenrecht - Unterschiedliche Behandlung von …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
§ 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 ist daher nach § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26, Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄndG 131 nicht anwendbar (Beschlüsse vom 1. Juli 1960 - BVerwG VI B 67.59 -, vom 3. Dezember 1960 - BVerwG VI B 47.60 - und vom 3. Februar 1961 - BVerwG VI B 49.60 -). - BVerwG, 01.07.1960 - VI B 67.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
§ 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 ist daher nach § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26, Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄndG 131 nicht anwendbar (Beschlüsse vom 1. Juli 1960 - BVerwG VI B 67.59 -, vom 3. Dezember 1960 - BVerwG VI B 47.60 - und vom 3. Februar 1961 - BVerwG VI B 49.60 -). - BVerwG, 28.02.1961 - VI B 57.60
Beurteilung der Zugehörigkeit eines Beamten zu einer Dienststelle
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
Hierfür ist regelmäßig von Bedeutung, ob der Beamte bei dieser Dienststelle eine Planstelle innehatte (Beschluß vom 28. Februar 1961 - BVerwG VI B 57.60 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 -). - BVerwG, 03.12.1960 - VI B 47.60
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
§ 127 BRRG in Verbindung mit § 79 G 131 ist daher nach § 137 BRRG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 26, Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄndG 131 nicht anwendbar (Beschlüsse vom 1. Juli 1960 - BVerwG VI B 67.59 -, vom 3. Dezember 1960 - BVerwG VI B 47.60 - und vom 3. Februar 1961 - BVerwG VI B 49.60 -).
- BVerwG, 07.09.1962 - VI B 10.62
Rechtsmittel
Denn grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 -). - BVerwG, 08.02.1962 - II C 103.61
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat mithin übersehen, daß zwar im Regelfall die Belegenheit der Planstelle, die der Betroffene innehatte, das entscheidende Indiz für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle ist, daß aber in tatsächlich besonders liegenden Ausnahmefällen - vor allein dann, wenn der Betroffene am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle verwendet wurde, der nicht die von ihm innegehabte Planstelle zugeteilt war - auch andere Merkmale als Erkenntniszeichen für die Zugehörigkeit zu dem Stammpersonal einer Dienststelle, nämlich für eine auf die Dauer angelegte Beschäftigung bei dieser Dienststelle Bedeutung erlangen können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - undvom 15. November 1961 - BVerwG VI C 113.58 - sowieBeschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 -). - BVerwG, 24.07.1961 - VI B 42.60
Rechtsmittel
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur, wenn sie grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft(Beschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.09.1961 - VI CB 35.60
Rechtsmittel
In diesem Punkt unterscheidet sich das Berufungsurteil wesentlich von anderen vom Bundesverwaltungsgericht bereits entschiedenen Verwaltungsstreitsachen, die ebenfalls die Regelung der Rechtsverhältnisse von früheren Polizeibeamten der Beklagten betrafen (vgl. insbesondere dasUrteil des erkennenden Senats vom 8. März 1961 - BVerwG VI C 63.59 - sowie denBeschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VI B 51.60 -).
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Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.06.1960 - OS V 180/56
- BVerwG, 12.05.1961 - VI B 51.60
- BVerwG, 05.06.1961 - VI B 51.60
- BVerwG, 07.11.1961 - VI ER 400.61/2
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