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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1960 - VI B 55.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1833
BVerwG, 20.05.1960 - VI B 55.59 (https://dejure.org/1960,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1960 - VI B 55.59 (https://dejure.org/1960,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1960 - VI B 55.59 (https://dejure.org/1960,1833)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.1960 - VI CB 57.58

    Rechtsmittel

    Im übrigen wäre es unschädlich, selbst wenn das Urteil des Berufungsgerichts von der Entscheidung eines anderen Verwaltungsgerichts abwiche; denn die Vorschrift des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nötigt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht zur Zulassung der Revision, wenn das Urteil zwar von dem Urteil eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes abweicht, jedoch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt(Beschluß vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI B 55.59 - mit weiteren Nachweisen undBeschluß vom 1. Juli 1960 - BVerwG VI B 67.59 -).
  • BVerwG, 01.07.1960 - VI B 67.59

    Rechtsmittel

    Ob das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im übrigen von Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte abweicht, kann dahingestellt bleiben; denn die Vorschrift des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG nötigt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht zur Zulassung der Revision, wenn das Urteil zwar von dem Urteil eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes abweicht, jedoch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (Beschluß vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI B 55.59 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.06.1960 - VI B 9.60

    Anwendbarkeit des § 7 Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG)

    Eine etwaige Abweichung des vorliegenden Berufungsurteils von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deshalb nicht, weil das Urteil der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 1958 - BVerwG VI B 76.57 - mit weiteren Nachweisen und neuerdings vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI B 55.59 -).
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