Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.1972 - VI B 58.71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beförderung eines Beamten
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1971 - VI A 718/69
- BVerwG, 12.01.1972 - VI B 58.71
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1972 - VI B 58.71
Das wäre aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorauszusetzen, um eine "Zusage" annehmen zu können (vgl. BVerwGE 26, 31 [36] mit Nachweisen); die Beschwerde rügt daher zu Unrecht Abweichung von dieser-Rechtsprechung. - BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1972 - VI B 58.71
Durch diese Rechtsprechung ist insbesondere auch bereits geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung hat (vgl. BVerwGE 15, 3); der Kläger kann sich also hier nicht auf den an sich zutreffenden Grundsatz berufen, daß der Dienstherr den Beamten vor Schaden zu bewahren hat und ihn nicht in seinem Fortkommen behindern darf.
- BFH, 22.07.1977 - III B 34/74
Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer …
Der VI. Senat hat sich nur in den Beschlüssen vom 19. August 1969 VI B 51/69 (BFHE 96, 465, BStBl II 1969, 685) und vom 14. Januar 1972 VI B 58/71 (nicht veröffentlicht) mit den Auswirkungen "freiwilliger" Zahlungen des Steuerschuldners auf den gem. § 69 FGO zu gewährenden Rechtsschutz befaßt.Auch der Beschluß VI B 58/71 wird nicht allein von der Rechtsauffassung des VI. Senats zur Frage der "Freiwilligkeit" der Zahlung getragen, sondern beruht - zumindest auch - auf der vom Gericht angeführten Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge im Einkommensteuerrecht.
- BVerwG, 20.02.1973 - II B 63.72
Verletzung eines Beamten in seinen Rechten durch Entziehung seines bisherigen, …
Es ist ferner nicht mehr klärungsbedürftig, daß eine Organisationsänderung innerhalb der Behörde als sachlicher Grund die Änderung oder Einschränkung des Dienstpostens regelmäßig rechtfertigt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 17. Juli 1967 - BVerwG II B 37.67 - [Leitsatz in DÖV 1969, 219]), es sei denn, der betroffene Beamte soll künftig gegen seinen Willen zur Erledigung von Aufgaben herangezogen werden, die nicht seinem Dienstrang entsprechen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [ZBR 1971, 305]; Beschluß vom 12. Januar 1972 - BVerwG VI B 58.71 -).Da - wie schon oben zu Nr. 1 dargelegt worden ist - ein Beamter grundsätzlich nicht in seinen Rechten verletzt wird, wenn ihm der Dienstherr unter Vermeidung ermessensfehlerhafter Ermessenserwägungen den bisherigen, leitende Punktionen umschließenden Dienstposten entzieht, sofern nur der neue Dienstposten (noch) seinem Dienstrang entspricht (vgl. den schon oben näher bezeichneten Beschluß BVerwG VI B 58.71), erweist sich ohne weiteres als entscheidungsunerheblich die unter Beweis gestellte Behauptung, "daß dem Kläger durch die Umsetzung leitende Funktionen entzogen wurden".
- BFH, 29.11.1977 - VII B 6/77
Aufhebung der Vollziehung - Steuerentrichtung - Keine Einwirkung des Finanzamtes …
Der Senat ist aber wie der III. Senat der Auffassung, daß die vom VI. Senat in den Beschlüssen vom 19. August 1969 VI B 51/69 (BFHE 96, 465, BStBl II 1969, 685) und vom 14. Januar 1972 VI B 58/71 (nicht veröffentlicht) getroffene Entscheidung nicht auf dieser Rechtsauffassung beruhe, so daß eine Abweichung i. S. des § 11 Abs. 3 FGO nicht vorliege. - BVerwG, 29.05.1973 - II C 5.73
Umsetzung eines Beamten - Anerkennung als Kinderfacharzt - Einstufung in eine …
Wohl allerdings konnte der Kläger außerhalb eines Disziplinarverfahrens nicht ohne seine Zustimmung mit Aufgaben betraut werden, die nicht seiner Laufbahn und seinem Ausbildungsstand entsprechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 57.68 - [ZBR 1971, 305; RiA 1972, 19] mit weiteren Nachweisen, ebenso die Beschlüsse vom 12. Januar 1972 - BVerwG VI B 58.71 - und vom 20. Februar 1973 - BVerwG II B 63.72 -).
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