Rechtsprechung
| BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortsetzungsfeststellungsklage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 5 K 202/03
- BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.06.1989 - X R 12/84
Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf …
Auszug aus BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05
Da in dem vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als divergierend bezeichneten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juni 1989 X R 12/84 (BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976) eine natürliche Bindung an die zu einem Vorjahr ergangene Entscheidung nur für den Fall der unveränderten Sachlage angenommen wird, liegt eine Abweichung durch das FG nicht vor; denn dieses geht nicht von einer unveränderten Sachlage aus. - BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - …
Auszug aus BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05
Es liegt auch keine Divergenz zum BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77 (BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650) vor.
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
Neuregelung bzgl. Aufwendungenfür Arbeitszimmer verfassungsmäßig
Wenn auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren nur ein vorläufiges, gegenüber der Einkommensteuerveranlagung selbständiges Verfahren ist, über streitige Sach- und Rechtsfragen verbindlich erst im Einkommensteuerbescheid entschieden wird und Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, ist ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476 und vom 12.04.2006 VI B 66/05, BFH/NV 2006, 1335 ). - FG Hamburg, 08.06.2009 - 3 K 79/08
Qualifizierung von Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen …
Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der abgelehnten Eintragung auf der Lohnsteuerkarte ungeachtet einer fehlenden rechtlichen Bindung für die Folgejahre zu bejahen, wenn anzunehmen ist, dass sich die Beteiligten - bei unveränderter Sachlage - der Auffassung des Gerichts anschließen werden (s. BFH-Beschluss vom 12. April 2006 VI B 66/05, BFH/NV 2006, 1335 m.w.N.).
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