Rechtsprechung
| BFH, 10.11.2005 - VI B 68/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 3 Nr. 51; ; EStG a.F. § 3 Nr. 51; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 51; FGO § 69
Spielbankangestellte; Steuerfreiheit von Tronc-Einnahmen - datenbank.nwb.de
Tronc-Einnahmen der Spielbank-Angestellten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 28.06.2005 - 2 B 2036/05
- BFH, 10.11.2005 - VI B 68/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.08.2005 - VI B 40/05
Steuerbefreiung für Trinkgelder gemäß § 3 Nr. 51 EStG für "Tronc-Einnahmen"?
Auszug aus BFH, 10.11.2005 - VI B 68/05
Im Einzelnen wird auf den Beschluss vom 18. August 2005 VI B 40/05 Bezug genommen, mit dem der Senat in einem gleichgelagerten Fall im AdV-Verfahren der Beschwerde stattgegeben hat. - BFH, 19.07.1963 - VI 73/62 U
Einordnung der Bezüge eines Spielleiters einer Spierlbank aus Tronc
Auszug aus BFH, 10.11.2005 - VI B 68/05
In diesem Zusammenhang erscheint es fraglich, ob nach der ab 2002 geltenden Fassung der Vorschrift für die Auslegung des Trinkgeldbegriffs noch von einer persönlichen Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem leistenden Dritten auszugehen ist, wie es der Senat in seinem Urteil vom 19. Juli 1963 VI 73/62 U (BFHE 77, 433, BStBl III 1963, 479) gefordert hat.
- BFH, 18.06.2015 - VI R 37/14
Steuerfreiheit von Trinkgeldern - Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an …
Rn. 19 bb) Anders als in den vom erkennenden Senat bereits entschiedenen Tronc-Fällen (…Senatsurteile vom 18. Dezember 2008 VI R 8/06, BFH/NV 2009, 382, und in BFHE 224, 103, BStBl II 2009, 820;… Senatsbeschlüsse vom 18. August 2005 VI B 40/05, BFH/NV 2005, 2190;… vom 27. Oktober 2005 VI B 70/05, BFH/NV 2006, 293; vom 10. November 2005 VI B 68/05, BFH/NV 2006, 530; vom 22. April 2009 VI S 4/09, juris;… vom 25. November 2009 VI B 97/09, BFH/NV 2010, 632) ist im Streitfall eine für ein steuerfreies Trinkgeld i.S. des § 3 Nr. 51 EStG typische persönliche und unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen den Saalassistenten und den Spielbankkunden zu bejahen und es besteht auch kein gesetzliches Trinkgeldannahmeverbot. - FG Berlin, 12.06.2006 - 9 K 9093/06
Tronc-Einnahmen als steuerfreie Trinkgelder
die Aussetzung der Vollziehung in gleichgelagerten Fällen in Kenntnis dieser Meinungen seinerseits keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 51 EStG n. F. hat erkennen lassen (…vgl. dazu Beschlüsse vom 18. August 2005 VI B 40/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 2190 und vom 10. November 2005 VI B 68/05, BFH/NV 2006, 530). - FG Berlin, 20.07.2006 - 9 K 9093/06
Trinkgelder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
die Aussetzung der Vollziehung in gleichgelagerten Fällen in Kenntnis dieser Meinungen seinerseits keinerlei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 51 EStG n. F. hat erkennen lassen (…vgl. dazu Beschlüsse vom 18. August 2005 VI B 40/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH BFH/NV 2005, 2190 und vom 10. November 2005 VI B 68/05, BFH/NV 2006, 530).
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