Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1960 - VI B 7.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Offenlassen der Auslegung des Gewahrsamsbegriffs
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 11.12.1959 - OS I 63/56
- BVerwG, 12.09.1960 - VI B 7.60
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.03.1957 - VI C 73.56
Auszug aus BVerwG, 12.09.1960 - VI B 7.60
Infolgedessen gäbe dieser Fall auch nicht zu einer Prüfung Anlaß, ob der erkennende Senat an der in seinem Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56 - vertretenen Auffassung festhält. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1958 - I A 123/56
Auszug aus BVerwG, 12.09.1960 - VI B 7.60
Eine Abweichung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 1958 - I A 123/56 - (§ 53 Abs. 2 c BVerwGG) liegt nicht vor; denn der Verwaltungsgerichtshof hat es ausdrücklich dahingestellt gelassen, ob unter Gewahrsam im Sinne des § 37 b G 131 nur ein Festgehaltenwerden auf eng begrenztem Raum unter dauernder Bewachung zu verstehen ist oder ob die Voraussetzungen des Gewahrsams bereits dann erfüllt sind, wenn der Betroffene durch sonstige Maßnahmen einer ausländischen Macht an der Heimkehr gehindert ist.
- BVerwG, 04.11.1960 - VI CB 57.58
Rechtsmittel
Eine Zulassung der Revision nach § 127 BRRG kommt in diesem Fall schon deshalb nicht in Betracht, weil die Klage vor dem 1. September 1957 erhoben worden ist und daher nach § 137 BRRG dessen § 127 auf dieses Verfahren keine Anwendung findet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderemBeschlüsse vom 29. Juni 1959 - BVerwG VI C 30.59 -, vom 17. September 1959 - BVerwG VI C 15.58 -, vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 60.58 -, vom 10. November 1959 - BVerwG VI CB 167.58 -, vom 12. September 1960 - BVerwG VI B 7.60 -).
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