Rechtsprechung
| BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den summarischen Prüfungsumfang zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in Schätzfällen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.03.1986 - III B 5/86
Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch …
Auszug aus BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88
Es führte u. a. aus, die Klage biete unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1986 III B 5-6/86 (BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. - BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80
Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen …
Auszug aus BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88
War mangels entsprechender Aufzeichnungen des Arbeitgebers eine entsprechende Aufschlüsselung der Haftungsbeträge auf die einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich, so müssen die auf die betreffenden Arbeitnehmer entfallenden Steuerschulden auch im Haftungsbescheid nicht getrennt ausgewiesen werden (BFH-Urteil vom 8. November 1985 VI R 237/80, BFHE 145, 363, BStBl II 1986, 274). - BFH, 06.02.1987 - III B 169/86
Auszug aus BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88
Insbesondere in Schätzungsfällen darf im allgemeinen nicht durch eine abschließende Würdigung aller Umstände die Endentscheidung vorweggenommen und die Antragstellerin dadurch gehindert werden, ihre Rechte aus der Gewährung von PKH in vollem Umfang wahrzunehmen (BFH-Beschluß vom 6. Februar 1987 III B 169 und 170/86, BFH/NV 1987, 322). - BFH, 27.08.1986 - VIII B 84/85
Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88
Dies schließt nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für ganz unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt und die Steuerpflichtige dies lediglich pauschal bestreitet (vgl. BFH-Beschluß vom 27. August 1986 VIII B 84/85, BFH/NV 1987, 119). - BFH, 04.09.1987 - VI B 71/86
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht …
Auszug aus BFH, 07.04.1989 - VI B 70/88
Das ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der Antragstellerin aufgrund ihrer Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschluß vom 4. September 1987 VI B 71/86, BFH/NV 1988, 660).
- BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von …
Das schließt nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für ganz unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt und der Betroffene dies lediglich pauschal bestreitet (vgl. BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662, 663, m.w.N.). - BFH, 25.01.2001 - X B 41/00
Einkommensteuer - Verlustvortrag - Anschaffungskosten - Prozesskostenhilfe - …
Das schließt aber nicht aus, dass das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlussfolgerungen benennt und der Betroffene dies lediglich pauschal bestreitet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662, 663, m.w.N;… in BFH/NV 1994, 149). - BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94
Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe
Bei summarischer Prüfung ist auch keine Abweichung des FG von der umfangreichen BFH-Rechtsprechung (…vgl. zunächst Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 14. Aufl., § 162 AO 1977 Anm. 6 m. w. N.) zur Schätzungsbefugnis gegeben, wenn der Steuerpflichtige -- wie hier die Klägerin -- die Mitwirkungspflicht im Besteuerungs- wie finanzgerichtlichen Verfahren anhaltend verletzt und sich im wesentlichen darauf beschränkt hat, die vom FA herangezogenen Schätzungsgrundlagen zu bestreiten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662;… vom 7. August 1990 X B 48, 49/90, BFH/NV 1991, 184, …und vom 5. Februar 1993 VIII B 103/92, BFH/NV 1993, 352).
- BFH, 03.03.1998 - III B 219/96
Antrag auf Prozeßkostenhilfe bei einer Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluß …
Jedoch kann das Gericht die Möglichkeit einer hinreichend erfolgversprechenden Beweisführung dann bereits für ganz unwahrscheinlich erachten, wenn das FA für den von ihm angenommenen und entscheidungserheblichen Sachverhalt konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt, der betroffene Antragsteller darauf jedoch mit seiner Darstellung und der Angabe seiner Beweismittel nicht substantiiert eingeht, sondern ihn lediglich pauschal bestreitet (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662, und in BFH/NV 1994, 149). - BFH, 17.11.1992 - VII B 111/92
Pflicht zum Vortrag des Streitgegenstandes und der Beweismittel zur Ermittlung …
Das schließt nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für ganz unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt und der Betroffene dies lediglich pauschal bestreitet (vgl. BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662, 663 m.w.N.). - BFH, 07.08.1990 - X B 48/90
Gewährung von Prozesskostenhilfe in Schätzungsfällen
Dies schließt nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für ganz unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt und der Steuerpflichtige dies lediglich pauschal bestreitet (BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662). - BFH, 07.11.1991 - XI B 81/91
Auswirkung einer Anlaufeinschränkung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe
Insbesondere in Schätzungsfällen darf im allgemeinen nicht durch eine abschließende Würdigung aller Umstände die Endentscheidung vorweggenommen werden (BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662). - BFH, 07.10.1991 - XI B 37/91 Insbesondere in Schätzungsfällen darf im allgemeinen nicht durch eine abschließende Würdigung aller Umstände die Endentscheidung vorweggenommen werden (BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 70/88, BFH/NV 1989, 662).
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