Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1974 - VI B 77.73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum …
Rn. 27 Ob bei Eheleuten trotz räumlicher Trennung eine häusliche Gemeinschaft fortbesteht, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1974 - BVerwG 6 B 77.73 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 52; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 1968 - IV 643/66 - ZBR 1970, 64 ). - BVerwG, 11.07.1974 - VI B 37.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Fragen aber, deren Beantwortung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig ist, sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. neben vielen anderen Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 -, vom 25. Februar 1974 - BVerwG VI B 77.73 - und vom 28. März 1974 - BVerwG VI B 22.74 - mit weiteren Nachweisen). - OVG Berlin, 12.06.1975 - VI B 78.74
Klage auf Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) wegen …
Das hat der Senat wiederholt entschieden und dazu näher ausgeführt, daß sich durch das Gesetz über die Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts der Streitgegenstand nicht geändert hat (vgl. Urteile des Senats vom 22. August und 17. Oktober 1974 - OVG VI B 64.72 und OVG VI B 77.73). - BVerwG, 28.03.1974 - VI B 22.74
Anspruch eines Soldaten auf Zahlung einer Stellenzulage - Anspruch bei nur …
Eine solche Frage aber kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung geben (vgl. neben vielen anderen Beschlüsse vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 - und vom 25. Februar 1974 - BVerwG VI B 77.73 - mit weiteren Nachweisen). - VG Kassel, 23.09.2004 - 7 E 850/02
Gewährung von Trennungsgeld für den Zeitraum der Teilnahme an einem zweijährigen …
Rn. 21 Festzustellen ist zunächst, dass es allein von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles abhängt, ob eine häusliche Gemeinschaft vorliegt, so dass sich allgemeingültige Regeln nur eingeschränkt aufstellen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1974, Az: VI B 77.73, Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 52 - zu § 5 BUKG).
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