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| BFH, 17.07.1998 - VI B 81/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 62 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 62 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 114 Abs. 1; ; FGO § 114
- Wolters Kluwer
Ausländischer Staatsangehöiger - OrtskraftFahrer bei Botschaft - Kindergeld - Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltserlaubnis - Kindergeldberechtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97
Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt …
Auszug aus BFH, 17.07.1998 - VI B 81/98
Zur Begründung im einzelnen wird auf den Beschluß des Senats vom 20. Februar 1998 VI B 205/97 hingewiesen (BFH/NV 1998, 963).
- BFH, 31.07.2002 - VIII B 142/00
AdV; Ablehnung von Kindergeldfestsetzung
Soweit dieser in Kindergeldsachen den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für statthaft gehalten hat, hat es sich um Sachverhalte gehandelt, bei denen eine bestehende Kindergeldfestsetzung aufgehoben worden war (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963;… vom 26. Mai 1998 VI B 36/98, BFH/NV 1999, 30; vom 17. Juli 1998 VI B 81/98, BFH/NV 1999, 172; vom 16. Oktober 1998 VI B 222/97, BFHE 187, 266, BStBl II 1999, 136;… vom 18. Dezember 2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637;… vom 14. März 2001 VI B 279/99, BFH/NV 2001, 1237). - FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2002 - 5 K 2773/99
Kindergeldanspruch von ausländischen Staatsangehörigen
Es lägen bereits einige Entscheidungen des BFH zu dieser Problematik im Rahmen von Eilverfahren vor, so etwa im Verfahren VI B 81/98 (Beschluss vom 17. Juli 1998, BFH/NV 1999, 172 ). - FG Köln, 15.12.1999 - 2 K 179/98
Kindergeldanspruch von sog. Ortskräften im diplomatischen
Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (…vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98, BFH/NV 1999, 172). - FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98 Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift nur beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 5 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 15 und § 27 AuslG geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über das Kindergeldgesuch tatsächlich in Händen hält (…vgl. BFH-Beschluß vom 20.02.1998 VI B 205/97 , BFH/NV 1998, 963 m.w.Nachw. sowie die - im wesentlichen mit gleichlautender Begründung ergangenen - Beschlüsse vom 20. Februar 1998 VI B 168/97 und vom 17.07.1998 VI B 81/98 , BFH/NV 1999, 172).
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