Rechtsprechung
| BFH, 17.05.1968 - VI B 97/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gärtner - Erwerb eines Gewächshauses - Heizkessel - Herstellungsaufwand - Investitionszulage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 378
- BStBl II 1968, 566
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI B 97/67
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 2/66 vom 22. August 1966 (BFH 86, 792, BStBl III 1966, 672) rechnen derartige Aufwendungen regelmäßig zum Herstellungsaufwand, weil das Gebäude, das zur Zeit des Erwerbs stark heruntergewirtschaftet war, durch die verhältnismäßig hohen Aufwendungen eine wesentliche Verbesserung und Wertsteigerung erfahren hat. - BFH, 29.07.1966 - VI 55/65
Rechtmäßigkeit der Gewährung der Investitionszulage im Falle der Verbindung von …
Auszug aus BFH, 17.05.1968 - VI B 97/67
Da die Kläger ihren Aufwand auch aktiviert haben (vgl. Entscheidung des Senats VI 55/65 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 313, BStBl III 1967, 125), ist das FG nicht von der Rechtsprechung des BFH abgewichen, als es den Klägern nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BHG 1962 eine Investitionszulage gewährte.
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Aus denselben Gründen weicht der Senat auch nicht von den Urteilen des IV. Senats vom 8. November 1979 IV R 42/78 (BFHE 129, 138, BStBl II 1980, 147) und des VIII. Senats vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) sowie dem Beschluss des VI. Senats vom 17. Mai 1968 VI B 97/67 (BFHE 92, 378, BStBl II 1968, 566) ab, die ebenfalls vor In-Kraft-Treten des § 255 HGB ergangen sind. - BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
a) Der Senat weicht damit aus den im Urteil IX R 39/97 vom heutigen Tage (zu II. 6. a) dargelegten Gründen nicht von den Urteilen des IV. Senats vom 8. November 1979 IV R 42/78 (BFHE 129, 138, BStBl II 1980, 147) und des VIII. Senats vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) sowie dem Beschluss des VI. Senats vom 17. Mai 1968 VI B 97/67 (BFHE 92, 378, BStBl II 1968, 566) ab.
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