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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1976 - VI C 104.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1791
BVerwG, 02.07.1976 - VI C 104.75 (https://dejure.org/1976,1791)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1976 - VI C 104.75 (https://dejure.org/1976,1791)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - VI C 104.75 (https://dejure.org/1976,1791)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators als Merkmal eines Kriegsdienstverweigerers - Waffengebrauch als sittlich erlaubtes Mittel der politischen Auseinandersetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Nicht das Verbot selbst, tödliche Waffen zu gebrauchen, sondern die Voraussetzungen, unter denen die Waffenanwendung gegen Menschen für zulässig zu erachten ist, bestimmen den Gegenstand seiner Gewissensentscheidung (vgl. BVerwGE 37, 69 [70, 71]).

    Tödliche Gewaltanwendung bei politischer Auseinandersetzung billigt derjenige Wehr Pflichtige, der sich zur Teilnahme am Bürgerkrieg bekennt, auch wenn sie der Erhaltung der staatlichen und sittlichen Ordnung dient (vgl. BVerwGE 37, 69 [70, 71]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 75.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Würdigung seiner Angaben zu berücksichtigen, daß auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen wird, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -, Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

    Ergeben konkrete Anhaltspunkte, daß der Wehrpflichtige die Situation innerlich tatsächlich wie eine zugespitzte Notwehr- oder Nothilfelage erfährt und daß er seinem Empfinden nach auf Grund elementarer moralischer Wertmaßstäbe handeln würde, kommt es lediglich auf seine Motivation als solche an; so liegt es mit anderen Worten dann, wenn der Wehrpflichtige die aufrichtige Vorstellung hat, daß eine solche an die Grundfesten der Persönlichkeit rührende Handlungsweise bei ihm jene besondere seelische Belastung hervorrufen würde, die den Kriegsdienstverweigerer bei jeder Durchbrechung des Gebotes der absoluten Achtung menschlichen Lebens kennzeichnet (vgl. auch hierzu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Obwohl die Lage nicht in der Weise zugespitzt ist, daß nur noch die Alternative "Du oder Ich" bzw. "Du oder die Anderen" bleibt, die für den Kriegsdienstverweigerer grundsätzlich allein eine Ausnahme von der absoluten Achtung menschlichen Lebens zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwGE 44, 313 [322]), geht es nämlich auch hier um eine menschliche Grenzsituation, vor der normale moralische Maßstäbe versagen.
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Die Bekundungen des Klägers sind inhaltlich in die Verhandlungsniederschrift aufzunehmen, ihre Wiedergabe im Tatbestand reicht nicht mehr aus (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Würdigung seiner Angaben zu berücksichtigen, daß auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen wird, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -, Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord" …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Würdigung seiner Angaben zu berücksichtigen, daß auch einem Kriegsdienstverweigerer bei der Abwägung zwischen dem Tod einer Unzahl von Menschen sowie dem Leid der sonst von Gewaltherrschaft und Krieg Betroffenen einerseits und der Person des alleinigen Urhebers dieses Unheils andererseits vom Gesetz nicht das Maß an Selbstentäußerung angesonnen wird, unter Aufgabe seiner sittlichen Persönlichkeit tatenlos zuzusehen und die Dinge ihren Lauf nehmen zu lassen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 130.74 -, Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] und Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 75.75 -).
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75
    Gleiches gilt mithin für einen Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen und zur Mitwirkung an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewaltakten bereit wäre; ein solches Handeln laßt sich von der Teilnahme am Bürgerkrieg nicht unterscheiden (vgl. Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 -).
  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an …

    - Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von den beiden weiteren von der Beschwerde im einzelnen angeführten Urteilen vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) und vom 2. Juli 1976 - BVerwG VI C 104.75 - abgewichen.
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