Rechtsprechung
| BVerwG, 24.04.1963 - VI C 106.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 20.12.1963 - VII B 21.63
Prüfungsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung einer Zulassung …
Der Senat hat im übrigen auch bereits in seinem Urteil vom 18. Januar 1963 - BVerwG VI C 106.61 - (BVerwGE 15, 251 [BVerwG 18.01.1963 - VII C 106.61]) betont, daß eine verallgemeinernde Betrachtungsweise bei den unbestimmten Rechtsbegriffen fehl am Platz ist und es erforderlich ist, jeweils aus der Eigenständigkeit des betreffenden Sachgebietes, also aus der Natur der Sache, die Grenzen der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte zu ermitteln. - BVerwG, 04.09.1963 - VI C 126.62
Rechtsmittel
Bereitsim Urteil vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 68) hat der Senat darauf hingewiesen, daß Vermerke dieser Art in der Rechtsprechung häufig überbewertet worden seien; in seinemUrteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 106.61 - hat er hierzu weiter bemerkt, daß Vermerke dieser Art meist nur als Unterlage für die Versorgung gefertigt worden und deshalb als vorläufig zu verstehen seien.
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