Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 18, 66
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
"Über den Unterschied in der Anrechnungsfähigkeit einer Ostrente auf Versorgungsbezüge, je nachdem, ob es sich um das Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus verschiedenen Tätigkeiten (BVerwGE 9, 314) oder um verschiedene Versorgungsbezüge aus derselben Dienstleistung (BVerwGE 11, 222 ) handelt.«. - BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57
Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
"Über den Unterschied in der Anrechnungsfähigkeit einer Ostrente auf Versorgungsbezüge, je nachdem, ob es sich um das Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus verschiedenen Tätigkeiten (BVerwGE 9, 314) oder um verschiedene Versorgungsbezüge aus derselben Dienstleistung (BVerwGE 11, 222 ) handelt.«.
- BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76
Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich die Frage, wer die Feststellungs- oder Beweislast trage, nur aus dem jeweils anzuwendenden Rechtssatz beantworten lasse (vgl. z.B. Urteile vom 3. April 1957 - BVerwG V C 415.56 - BVerwGE 5, 31 [34], vom 31. August 1961 - BVerwG II C 117.58 - BVerwGE 13, 36 [40/41], vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [186/187], vom 19. Februar 1964 - BVerwG VI C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [71], vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 [170/171], vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - BVerwGE 34, 225 [226], vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - DVBl. 1970, 62 [64], vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 117.72 - BVerwGE 44, 265 [269 ff.]). - BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines …
Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28). - OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
Novum
(a) Grundsätzlich trifft bei Anfechtungsklagen die Behörde die materielle Beweislast für die Voraussetzungen des Eingriffs, es sei denn, der Rechtssatz selbst trifft eine besondere Regelung (…Kopp/Schenke, a.a.O., § 108 Rnr. 15 m.w.N.; BVerwGE 18, 66 ; BVerwGE 47, 365 ), was vorliegend nicht der Fall ist.
- BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62
Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …
Welche Partei die Folgen der Unaufklärbarkeit (materielle Beweislast) trägt, kann sich - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - im Verwaltungsrechtsstreit ebenso wie im Zivilprozeß und im sozialgerichtlichen Verfahren nur aus dem anzuwendenden materiellen Rechtssatz ergeben derart, daß die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß der Rechtssatz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. BVerwGE 14, 181 [186, 187] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG VI C 107.61 -). - BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Denn diese Frage ist vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin entschieden, daß die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten des Verfahrensbeteiligten geht, der aus ihr günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. BVerwGE 14, 181 [186 f.]; 18, 66; 18, 168 [171]). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 B 70.12
Anforderungen hinsichtlich der Echtheit einer Urkunde bei einer Restitutionsklage
Dies gilt aber dann nicht, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 , vom 19. Februar 1964 - BVerwG 6 C 107.61 - BVerwGE 18, 66 und vom 16. Januar 1974 - BVerwG 7 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 ; Beschlüsse vom 26. März 1975 - BVerwG 2 C 11.74 - BVerwGE 47, 365 und vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28). - BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung …
Die Antwort auf die Frage, wer die (materielle) Beweislast trägt, kann sich - wie im Zivilprozeß, so auch im Verwaltungsrechtsstreit - nur aus dem anzuwendenden materiellen Recht ergeben derart, daß "die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß der Rechtssatz selbst eine besondere Regelung trifft" (BVerwGE 18, 66 [71] unter Hinweis auf BVerwGE 14, 181 [186, 187]). - BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
Absetzung der für das ARD-Gemeinschaftsprogramm hergestellten Sendung …
Unabhängig davon ist die Frage nach der Darlegungs- und Beweislast ohne weitere revisionsgerichtliche Klärung dahin zu beantworten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 6 C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; Urteil vom 19. Februar 1964 - BVerwG 6 C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [BVerwG 19.02.1964 - VI C 107/61]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 5 B 20.72 - Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 3). - BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 108.70
Befreiung vom Wehrdienst - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
In der Regel geht die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen ableitet, zu ihren Lasten (vgl. BVerwGE 18, 66 [71]). - VGH Bayern, 05.04.2011 - 19 ZB 09.3084
Dringlichkeitszuschlag; materielle Beweislast
Rn. 6 Welche Partei die Folgen der Unaufklärbarkeit (materielle Beweislast) trägt, kann sich - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - im Verwaltungsrechtsstreit ebenso wie im Zivilprozess und im sozialgerichtlichen Verfahren nur aus dem anzuwendenden materiellen Rechtssatz ergeben derart, dass die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, dass der Rechtssatz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. BVerwGE 14, 181 m.w.N.; Urteil vom 19.2.1964 BVerwG VI C 107.61). - BVerwG, 10.04.1969 - VII CB 14.68
Feststellung der Inhaberschaft von Gemeindenutzungsrechten - Beschwerde gegen die …
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 21.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des …
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