Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.02.1958 - 273 III 53
- BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].Der Kläger muß daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die nachteiligen Folgen dieser Ungewißheit gegen sich gelten lassen (BVerwGE 3, 110 [115];Urteil vom 9. Mai 1953 - BVerwG VI C 327.56 - und ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in aller Regel Rückschau auf die zeitlich vorhergehenden Beförderungen zu halten, weil sich hieraus Rückschlüsse auch für die letzte Rechtsstellung ergeben können (vgl. BVerwGE 8, 296 [301] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59].
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 88 [93];Urteil vom 20. April 1959 - BVerwG VI C 249.57 - mit weiteren Nachweisen) auch erschöpfend zu der Frage Stellung genommen, wie sich die Laufbahn des Klägers ohne politische Einflüsse bis zum 8. Mai 1945 gestaltet hätte. - BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]. - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]. - BVerwG, 26.01.1956 - III C 33.55
Grundsätzliche Bedeutung der Begriffe hilfsbedürftiger Geschädigter und …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]. - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 35.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß eine Beförderung nur dann wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, wenn die Ernennungsbehörde von einer solchen Verbindung überzeugt war und sich hierdurch in der Weise bestimmend leiten ließ, daß sie sachlichen Gesichtspunkten nicht das gleiche Gewicht zumaß (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296) [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]. - BVerwG, 19.10.1956 - II C 135.54
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Auszug aus BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58
Die Revision verkennt insofern die Grenzen, die dem Revisionsgericht bei der Nachprüfung des angefochtenen Urteils gesetzt sind (vgl. hierzu u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1956 - DVBl. 1957 S. 130).
- BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58
Rechtsmittel
Das Gericht muß sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen oder Beweismittel auseinandersetzen; es genügt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat und sich die ablehnende Würdigung aus der Gesamtheit der Gründe ergibt (Urteile vom 6. Mai 1958. - BVerwG VI C 305.56 -, vom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 - undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -). - BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
Rechtsmittel
Daß der Verwaltungsgerichtshof auf Grund des Inhalts der Personalakten sowie unter Berücksichtigung der erwähnten Umstände in freier Beweiswürdigung die Überzeugung gewonnen hat, die Beförderung des Klägers zum Reichsbahninspektor habe auf überwiegend politischen Beweggründen der Ernennungsbehörde beruht, widerspricht nicht diesen allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung; insbesondere muß das Gericht sich nicht mit jedem einzelnen erheblichen Vorbringen der Beteiligten oder mit jedem einzelnen Beweismittel auseinandersetzen, sofern sich nur - wie hier - ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. u.a.Urteile des erkennenden Senats vom 6. Mai 1958 - BVerwG VI C 305.56 - undvom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 -). - BVerwG, 27.10.1960 - II C 44.60
Ernennung zum Stadtinspektor ohne Ablegung der erforderlichen Abschlußprüfung …
Denn in bezug auf die Feststellung, daß die von § 7 G 131 betroffenen Ernennungen und Beförderungen bis zum 8. Mai 1945 auch ohne überwiegende Berücksichtigung politischer Erwägungen vorgenommen worden wären, kehrt sich die für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 G 131 grundsätzlich bei der Beklagten liegende "materielle" Beweislast (vgl. BVerwGE 3, 110 [115]) mit der Folge um, daß der Kläger die nachteiligen Folgen dieser Ungewißheit gegen sich gelten lassen muß (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 -). - BVerwG, 25.09.1961 - IV C 3.61
Zurückweisung einer offenbar unbegründeten Verfahrensrevision in …
Im übrigen ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen erheblichen Vorbringen und mit jedem einzelnen Beweismittel auseinanderzusetzen, sofern nur - wie hier - eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BVerwG, Urteile vom 6. Mai 1958 - BVerwG VI C 305.56 -, vom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 - und vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).
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