Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Recht der nordrhein-westfälischen Ministerialzulagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1966 - VI A 832/66
- BVerwG, 23.05.1967 - VI B 8.67
- BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
Es bedarf keiner abschließenden Stellungnahme, inwieweit der Auffassung des Klägers bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1968 - BVerwG VI C 40.67 - (ZBR 1969, 176) entgegensteht, das die Möglichkeit einer Koppelung von Besoldungsrecht und Haushaltsrecht anerkennt, und ob das Revisionsvorbringen vereinbar ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 (NJW 1966, 1499 [BVerfG 19.07.1966 - 2 BvF 1/65]), nach dem (Bundes-)Haushaltsgesetze nicht nur als Zahlenwerke, sondern als materielles Recht zu begreifen sind. - BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
Eine derartige Differenzierung hält das Bundesarbeitsgericht für "praktisch unmöglich" und distanziert sich dabei ausdrücklich von einem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1961 - BVerwG II C 75.58 - (ZBR 1961, 322 = NJW 1961, 1323; der genannte Senat hat übrigens auch noch in seiner letzten einschlägigen Entscheidung, nämlich in dem bereits erwähnten Urteil vor 30. Mai 1968, eine Differenzierung nach "echten" Ministerialaufgaben und solchen von nur "mittelinstanzlicher" Art vorgenommen). - BVerwG, 22.10.1968 - VI C 40.67
Antrag eines Beamten auf Verpflichtung zur Zahlung einer Stellenzulage - Regelung …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
Es bedarf keiner abschließenden Stellungnahme, inwieweit der Auffassung des Klägers bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1968 - BVerwG VI C 40.67 - (ZBR 1969, 176) entgegensteht, das die Möglichkeit einer Koppelung von Besoldungsrecht und Haushaltsrecht anerkennt, und ob das Revisionsvorbringen vereinbar ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 (NJW 1966, 1499 [BVerfG 19.07.1966 - 2 BvF 1/65]), nach dem (Bundes-)Haushaltsgesetze nicht nur als Zahlenwerke, sondern als materielles Recht zu begreifen sind. - BVerwG, 30.05.1968 - II C 31.67
Ermessensspielraum bei der Gewährung von Ministerialzulagen - Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
Die Rechtmäßigkeit dieser auch in der Revisionserwiderung geltend gemachten Voraussetzung hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Würdigung der Rechtsentwicklung und der Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG II C 31.67 - bereits anerkannt; dieser Rechtsprechung, auf die auch in der Revisionsverhandlung hingewiesen worden ist, schließt sich der erkennende Senat an.
- BVerwG, 22.04.1975 - 6 B 2.75
Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Eine Abweichung des Berufungsurteils von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1969 - BVerwG VI C 123.67 - (BVerwGE 34, 24) liegt schon nach dem eigenen Vorbringen der Beschwerde nicht vor.Die Beschwerde sieht eine solche Abweichung darin, daß das Berufungsgericht eine ähnliche Prüfung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in dem in BVerwGE 34, 24 entschiedenen Fall für zulässig gehalten habe, auch in dem hier zu entscheidenden Fall anstelle, obwohl sich beide Fälle in maßgeblicher Beziehung voneinander unterschieden.
Im übrigen beruft sich das Berufungsgericht ersichtlich und ausdrücklich auf jene Stelle des bezeichneten Urteils (BVerwGE 34, 24 [30, 31]), in der gesagt wird, es könne möglich und zulässig sein, einen in sich geschlossenen und eindeutig abgrenzbaren Aufgabenkreis, auch wenn er formell im Ministerium wahrgenommen werde, von der Zulageregelung auszunehmen, sofern ihm insgesamt der ministerielle Rang abgehe.
- BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86
Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage - …
Der dem Begriff des "verwendet werden" zukommende Zuordnungsakt des Dienstherrn ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - schon in den früheren vergleichbaren Regelungen - so definiert worden, daß ein Anspruch auf die sog. Ministerialzulage davon abhängig ist, daß der Anspruchsteller einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit auch der dort Beschäftigten zur obersten Bundes- oder Landesbehörde als zulageberechtigt bestimmt hat (vgl. BVerwGE 34, 24, 27 f. [BVerwG 16.09.1969 - VI C 123/67] unter Bezugnahme auf das Urteil vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 31.67 - ; Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 7.78 -). - BVerwG, 03.09.2013 - 2 B 53.13
Ministerialzulage; Verwendung bei einer obersten Bundesbehörde; Zuweisung zu …
Rn. 8 Der Begriff "verwendet werden" in Nr. 7 Abs. 1 der Vorbemerkungen setzt voraus, dass der Anspruchsteller einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit auch der dort Beschäftigten zur obersten Bundesbehörde als zulageberechtigt bestimmt hat (Urteile vom 16. September 1969 - BVerwG 6 C 123.67 - BVerwGE 34, 24 = Buchholz 235.17 § 22 LBesG Nordrhein-Westfalen Nr. 1 und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 2 C 61.86 - BVerwGE 79, 22 = Buchholz 240.1 BBesO Nr. 1 S. 2 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - Begriff des …
Schließlich kann der Kläger aus dem Umstand, daß mehrere Angehörige Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben, nichts für sich herleiten (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 27 8 [BVerwG 16.09.1969 - VI C 123/67] sowie vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 22.77 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 37 S. 8 f.).
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