Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung der Notaufnahme aus zwingenden Gründen wegen Verbleib einer Person in Westberlin wegen Furcht vor einer zu erwartenden Bestrafung im Ostsektor - Feststellung von Personalien und die Beschuldigung eines Wirtschaftsvergehens als Fluchtgrund aus dem Ostsektor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BVFG § 3; G 131 § 4 Abs. 2 (1953)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.10.1955 - IV B 221.54
- BVerwG, 04.04.1957 - VI B 64.56
- BVerwG, 30.09.1959 - VI C 126.57
- BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 21
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57
Er hat in seinem Urteil vom 14. Mai 1959 - BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - BVerwG VIII C 20.59] - hierzu u.a. ausgeführt:. - BVerwG, 26.06.1958 - II C 409.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57
Diese Vorschriften sind hier zugrunde zu legen, weil die Gleichstellung der Klägerin schon vor dem 1. September 1957 im Verwaltungsverfahren streitig war; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1958 - BVerwGE 7, 148 [BVerwG 26.06.1958 - BVerwG II C 409.57] -. - BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57
Bern steht nicht entgegen, daß die Klägerin möglicherweise erst in Westberlin den Entschluß gefaßt hat, nicht mehr in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren; Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - (DÖV 59, 226).
- BVerwG, 14.01.1965 - VIII C 80.62
Antrag auf Anerkennung als politischer Häftling durch Erteilung einer …
War die Klägerin Sowjetzonenflüchtling und aus diesem Grunde von dem Stichtagserfordernis ausgenommen, dann gelten für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ihren Verstoß gegen sowjetzonale Währungsvorschriften zu vertreten hat, die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zu § 3 BVFG für Sowjetzonenflüchlinge entwickelt hat (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57].Der erkennende Senat hat vielmehr für den Anwendungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes den Grundsatz aufgestellt, daß der Sowjetzonenflüchtling in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten hat, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist, auch wenn die zu erwartende oder verhängte Strafe unverhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21), [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57]und hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung auch für das Häftlingshilferecht für anwendbar erklärt (BVerwGE 9, 132 [139] sowie die oben angeführten Beschlüsse des erkennenden Senats).
- BVerwG, 14.01.1965 - VIII C 84.62
Anspruch auf Anerkennung als politischer Häftling - Verstoß gegen sowjetzonale …
Es liege im Regelfälle nichts dafür vor, daß der Gesetzgeber die für den Betroffenen ungünstigen Folgen seines Wagnisses der Allgemeinheit habe aufbürden wollen (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57]. - BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 57.65
Rechtsmittel
Zur Auslegung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes hat der erkennende Senat den Grundsatz aufgestellt, daß Sowjetzonenflüchtlinge, deren besondere Zwangslage in der Gefahr einer Strafverfolgung wegen einer Wirtschaftsstraftat bestand, diese in der Regel zu vertreten haben, wenn sie entstanden ist durch einen bewußten Verstoß gegen Wirtschaftslenkende Vorschriften, und sie ausnahmsweise nicht zu vertreten haben, wenn dem Betroffenen die Befolgung der Vorschriften nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden konnte (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57].
- BVerwG, 17.01.1967 - VIII B 50.65
Vertretenmüssen von Wirtschaftsstraftaten durch einen Häftling - Anspruch auf die …
Für den Anwendungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Sowjetzonenbewohner die Gefahr einer Strafverfolgung, in die er durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften geraten ist, in der Regel zu vertreten hat und sie nur ausnahmsweise dann nicht zu vertreten hat, wenn ihm die Befolgung der Vorschriften nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden konnte (vgl. insbesondere BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57]. - BVerwG, 17.01.1967 - VIII B 81.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als politischer …
Für den Anwendungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Sowjetzonenbewohner die Gefahr einer Strafverfolgung, in die er durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftlenkende Vorschriften geraten sei, in der Regel zu vertreten habe und sie nur ausnahmsweise dann nicht zu vertreten habe, wenn ihm die Befolgung der Vorschriften nach den Umständen des Einzelfalls nicht habe zugemutet werden können (vgl. insbesondere BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57]. - BVerwG, 28.04.1965 - VIII B 75.64
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Anwendungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes den Grundsatz aufgestellt, daß der Sowjetzonenflüchtling in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten hat, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist, auch wenn die zu erwartende oder vorhängte Strafe unverhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57]und hat diesen Grundsatz in ständiger Rechtsprechung auch für das Häftlingshilferecht für anwendbar erklärt (BVerwGE 9, 132 [139]). - BVerwG, 12.05.1960 - VI C 17.60
Rechtsmittel
Insbesondere steht es mit seinen tragenden Gründen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 2 G 131 und § 3 BVFG (Urteile vom 28. November 1958 - BVerwG V C 420.56 vom 14. Mai 1959 - BVerwG VIII C 20.59 - BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] - undvom 21. Oktober 1959 - BVerwG VI C 126.57 -). - BVerwG, 30.04.1965 - VIII B 8.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Dieses hat für den Anwendungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes den Grundsatz aufgestellt, daß der Sowjetzonenflüchtling in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten hat, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist, auch wenn die zu erwartende oder verhängte Strafe unverhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21), [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57]und hat diesen Grundsatz auch für das Häftlingshilferecht für anwendbar erklärt (BVerwGE 9, 132 [139]). - BVerwG, 20.02.1962 - VI ER 200.60
Voraussetzungen für den Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) …
Diese Rechtsprechung entspricht dem Urteil des hier befaßten Senats vom 21. Oktober 1959 - BVerwG VI C 126.57 -. - BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 88.64
Rechtsmittel
Für die Entscheidung der Frage, ob die Folgen eines solchen Verstoßes zu vertreten sind, ist es unerheblich, ob die Strafe, die durch die Vorschriften angedroht wird oder die für den Verstoß im Einzelfall erwartet werden muß oder die bereits verhängt worden ist, unverhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 10, 21) [BVerwG 19.10.1959 - VI C 35/57].
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| BVerwG, 30.09.1959 - VI C 126.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.10.1955 - IV B 221.54
- BVerwG, 04.04.1957 - VI B 64.56
- BVerwG, 30.09.1959 - VI C 126.57
- BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57
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