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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1963 - VI C 129.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1720
BVerwG, 21.12.1963 - VI C 129.61 (https://dejure.org/1963,1720)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1963 - VI C 129.61 (https://dejure.org/1963,1720)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1963 - VI C 129.61 (https://dejure.org/1963,1720)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1963 - VI C 129.61
    Diese Fragen, deren Beantwortung z.T. weitere tatsächliche Aufklärung erfordern würde, können hier aber unentschieden bleiben; denn die OFD hat keinesfalls eine etwa bestehende Fürsorgepflicht schuldhaft verletzt, wie es Voraussetzung für eine Verpflichtung zum Schadensersatz wäre (BVerwGE 13, 17 [22]; 15, 3 [10]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1963 - VI C 129.61
    Diese Fragen, deren Beantwortung z.T. weitere tatsächliche Aufklärung erfordern würde, können hier aber unentschieden bleiben; denn die OFD hat keinesfalls eine etwa bestehende Fürsorgepflicht schuldhaft verletzt, wie es Voraussetzung für eine Verpflichtung zum Schadensersatz wäre (BVerwGE 13, 17 [22]; 15, 3 [10]).
  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten …

    Eine derartige Rücknahme kann allerdings auch in einem Verwaltungsakt liegen, der die Neufestsetzung der Bezüge oder die Einstellung der Zahlung zum Inhalt hat (Urteile vom 9. März 1960 - BVerwG VI C 332.57 -, vom 29. September 1960 [BVerwGE 11, 136] , vom 21. Dezember 1963 - BVerwG VI C 129.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 13] , vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -und vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 -).
  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; Urteile vom 21. Dezember 1963 - BVerwG VI C 129.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 13] und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -).
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