Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1961 - VI C 130.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.12.1957 - II C 28.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 130.59
Der vom Verwaltungsgericht erster Instanz unter Hinweis auf BVerwGE 6, 58 vertretenen Auffassung, daß der Versorgungsfall des hiernach mit Ablauf des 30. Juni 1937 in den Ruhestand versetzten Klägers nicht "vor dem 1. Juli 1937 eingetreten" sei, könne nicht beigetreten werden.Zur Begründung ihrer Rechtsauffassung bezieht sich die Revision im wesentlichen auf BVerwGE 6, 58.
Seine hiermit möglicherweise in Widerspruch stehende bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 6, 58) gibt der Senat auf.".
- BVerwG, 09.02.1961 - II C 142.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 130.59
Zu dieser Frage hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für einen entsprechenden Fall im Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 142.59 - (ZBR 1961 S. 118 = DÖD 1961 S. 71) folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 12.12.1962 - VI C 31.60
Rechtsmittel
Schon in seinemUrteil vom 17. Mai 1961 - BVerwG VI C 130.59 - hat der Senat im Anschluß an das Grundsatzurteil des II. Senatsvom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 142.59 - (BVerwGE 12, 46 ff.) ausgesprochen, daß eine Pensionierung "zum 1. Juli 1937", wie sie hier in Betracht kommt, nicht nach § 21 Abs. 2 Buchst. a, sondern nach § 21 Abs. 2 Buchst. b des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 1954 (GV. NW. S. 162) - LBesG - zu beurteilen sei.
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